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Geschrieben von speedy am 06.02.2015, 15:46 Uhr

Wer kann helfen - Mieter parken auf fremdem Grundstueck?

Hi,
Parken gehört rechtlich zu den dem Fahrer bzw. Halter zuzurechnenden Verhaltensweisen - und keineswegs zu denen des Hauseigentümers. D.h. haftbar machen kann dich dafür niemand.
Nett wäre, es, einen (erneuten) Hinweis an alle Mieter zu verteilen mit der Bitte, auf den angemieteten Parkplätzen bzw. im öffentlichen Verkehrsraum zu parken.
Wenn es sich immer um denselben Mieter handelt, würde ich dem Nachbarn telefonisch den Namen und die Telefonnummer des Mieters mitteilen und ihn bitten, sich direkt mit dem Fahrzeugführer in Verbindung zu setzen, da du diesen bereits mehrere Male darauf angesprochen hättest und deine Möglichkeiten nun auch am Ende wären.

Gruß, Speedy

 
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