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Geschrieben von shinead am 06.02.2015, 19:38 Uhr

kommt mir bekannt vor

Ich gehe mal davon aus, dass sich Dein Vorfall in einer WEG zugetragen hat. Da bist Du als Eigentümer innerhalb der Gemeinschaft der richtige Ansprechpartner, weil es sich um Gemeinschaftseigentum mit Sondernutzungsrecht handelt.

Hier parkt der Mieter aber auf anderleuts Grundstück. Das macht den Unterschied.

Würde der Mieter hier auf dem Parkplatz eines direkten Wohnungsnachbarn parken, also richtiges Grundstück, falscher Parkplatz, ist der Vermieter zuständig.

 
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