Geschrieben von speedy am 22.09.2013, 10:38 Uhr |
Mutterschutz Lohnsteuerklasse ?
Hi,
bleib bis Ende MuSchu in der 3, denn nach dem Netto berechnet sich auch der AG-Zuschuss zum MuSchGeld. Danach kannst du in die 4 oder 5 wechseln. Da bei dir während der Elternzeit kein Gehalt anfällt, zahlst du da auch keine Steuern, der EG fällt aber unter den Progressionsvorbehalt. Dem könnt ihr entgehen, indem ihr für die Kalenderjahre, in denen du EG erhältst, die getrennte Veranlagung wählt, denn bei Steuer = 0 ist auch die Progression = 0. Wenn dein Mann dann vorher 4 hatte, bekommt ihr uU sogar etwas zurück, hatte er 3 kann es zu einer kleinen Nachzahlung kommen, bei seinem Brutto aber sehr unwahrscheinlich.
Das ganze würde ich mir im Voraus mit einem Steuersimulator durchrechnen (ich mag z.B. tax von Buhl) oder eben von einem StB machen lassen....
Gruß, Speedy
- Mutterschutz Lohnsteuerklasse ? - Johanna40 22.09.13, 9:45
- Re: Mutterschutz Lohnsteuerklasse ? - mauskeks24 22.09.13, 10:30
- Re: Mutterschutz Lohnsteuerklasse ? - speedy 22.09.13, 10:38
- Ruf doch beim Finanzamt mal an - Ellert 22.09.13, 10:41
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