von mellomania am 26.03.2022, 9:25 Uhr |
Krankenstand & Beschäftigungsverbot
nene, solange du nicht 100 prozent arbeitsfähig ist, ist ein bv rechtswidrig. denn eine krankmeldung geht immer vor. und du bist nicht schwangerschaftsbedingt krank, was eine ausklammerung unmöglich macht. ein bv ist als erzieherin doch gar nicht sicher! so ein schmarrn. der AG macht eine gefährdungsbeurteilung und lässt dich womöglich im büro arbeiten, was er eben auch alles prüfen und möglich machen muss. ein bv ist eine ausnahme wenn es keine andre möglihckeit gibt. krank ist krank, du könntest ja gar nicht im büro arbeiten, daher ist das so nicht möglich und faktisch sozialbetrug.
- Krankenstand & Beschäftigungsverbot - Limis 17.03.22, 22:42
- Re: Krankenstand & Beschäftigungsverbot - Pamo 18.03.22, 14:09
- Re: Krankenstand & Beschäftigungsverbot - Maikäfer22 18.03.22, 19:29
- Re: Krankenstand & Beschäftigungsverbot - mellomania 26.03.22, 9:25