Geschrieben von Pamo am 18.03.2022, 14:09 Uhr |
Krankenstand & Beschäftigungsverbot
Ja. Ein BV bekommst du nur, wenn du arbeitsfähig bist. Bist du krank, dann bist du nicht arbeitsfähig.
Deine Gynäkologin geht über ihre Kompetenz hinaus.
Unten die bisherigen Antworten. Sie befinden sich in dem Beitrag mit dem grünen Pfeil.
- Krankenstand & Beschäftigungsverbot - Limis 17.03.22, 22:42
- Re: Krankenstand & Beschäftigungsverbot - Pamo 18.03.22, 14:09
- Re: Krankenstand & Beschäftigungsverbot - Maikäfer22 18.03.22, 19:29
- Re: Krankenstand & Beschäftigungsverbot - mellomania 26.03.22, 9:25
Die letzten 10 Beiträge in Sparforum - Forum rund ums Sparen