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Geschrieben von Wölkchen123 am 21.02.2022, 5:49 Uhr

Elternzeit verlängern, wie berechnen

Hallo,

Ich habe ein Jahr Elternzeit beantragt,nach der Geburt. Würde aber gerne doch noch ein Jahr länger zuhause mit meinem Kind bleiben. Wie berechne ich denn jetzt, was ich noch an Elterngeld bekommen würde?
Den Durchschnitt von dem Elterngeld, was ich jetzt das Jahr über bekommen habe oder wie?

 
4 Antworten:

Re: Elternzeit verlängern, wie berechnen

Antwort von ZoeSophia am 21.02.2022, 6:58 Uhr

Hast du in deinem ersten Jahr volles Elterngeld bezogen , gibt es kein Geld mehr im zweiten Jahr… und die Verlängerung fürs zweite Jahr muss der AG bewilligen…

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Re: Elternzeit verlängern, wie berechnen

Antwort von Suomi am 21.02.2022, 7:16 Uhr

Wenn Du 12 Monate Basiselterngeld bezogen hast, gibt es für das 2. Jahr Elternzeit kein Elterngeld mehr.
Elterngeld und Elternzeit hat nur bedingt das mit einander zu tun und nur weil man Elternzeit hat, heißt es nicht, dass man automatisch Elterngeld bekommt.

Sonst würden ja viel mehr 3 Jahre Elternzeit Nehmen

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Re: Elternzeit verlängern, wie berechnen

Antwort von Wölkchen123 am 21.02.2022, 9:54 Uhr

Ja, jetzt habe ich es auch verstanden
Genau, ich hab jetzt die 12 Monate das Basiselterngeld genommen.
Angenommen mein Arbeitgeber würde die Verlängerung um ein Jahr genehmigen, wie würde ich dann noch Geld bekommen? Müsste mein Partner dann für alles aufkommen, der Vollzeit arbeiten geht?
Dieses Elterngeldplus kann man aber noch beantragen oder? Was ich dann nach diesem Jahr bekommen würde , wenn Ich zusätzlich noch 30std arbeiten gehen würde?

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Re: Elternzeit verlängern, wie berechnen

Antwort von Suomi am 21.02.2022, 10:08 Uhr

Nein Elterngeldplus geht nicht. Du hast deine Basiselterngeld Monate verbraucht und somit auch die Elterngeldplus Monate.
Man kann entweder Basiselterngeld wählen und bekommt dann das volle Elterngeld oder Elterngeldplus und bekommt dann nur die Hälfte vom Basiselterngeld aber dafür dann länger.

Natürlich muss Dein Partner für euch aufkommen oder Du verlängerst Deine Elternzeit und gehst dann Teilzeit in Elternzeit arbeiten um etwas dazu zu verdienen. Entweder bei Deinem Arbeitgeber oder mit Genehmigung von Deinem AG kannst Du auch woanders in Teilzeit arbeiten

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