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Geschrieben von Samsine am 22.01.2014, 8:33 Uhr

in Baden-W. muss man das auch bezahlen

Prinzipiell kann jede Gemeinde für alles, was in den Kanal läuft, Gebühren kassieren. Also auch für Regenwasser. Letzteres berechnet sich nach "versiegelter Fläche". Vereinfacht kann man sagen: Man schaut aus der Vogelperspektive auf das Grundstück und für jeden Quadratmeter, auf dem kein Regenwasser versickern kann, darf berechnet werden (Dächer, Pflasterflächen, Balkone etc.).

Aus der Nummer "raus" kommt man u.U. z.B. durch die Anlage einer unterirdischen Rigole (siehe Beitrag von Dagmar), wo das Regenwasser gesammelt und direkt dem Grundwasser zugeführt wird. Darf/kann man aber nicht überall anlegen (hier genehmigungspflichtig) und ist nicht billig.
Auch versickerungsfähige Rasenpflastersteine muss man - hier bei uns - genehmigen lassen. Wenn über selbige mal ein Auto fahren oder gar darauf parken könnte, hat man schon ein Problem (von wegen versickernde Schadstoffe).

Bei uns sind die superstreng. Für jede Garage und jeden Schuppen muss man die Entwässerung nachweisen (und dann halt meistens dafür zahlen). Das Regenwasser (auch wenn es nur eine noch so kleine Fläche ist) mal eben im Blumenbeet oder so versickern lassen wird nicht gestattet.


LG

 
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