Geschrieben von Cloudi1986 am 14.04.2022, 14:20 Uhr |
Elterngeld, benötige Hilfe..
Hallo ihr Lieben..
Ich habe heute positiv getestet. Mein kleiner ist gerade 4 Monate alt. Es war so nicht geplant. Ich habe Elternzeit für 12 Monate genommen.. Meine Kleiner ist am 9.12 geboren. Der Geburtstermin von Baby wäre ca 23.01. Vor der Schwangerschaft habe ich im Kindergarten gearbeitet und wurde mit Bekanntgabe der Ss sofort ins Beschäftigungsverbot geschickt. Meine Frage wäre, was würde ich an Geld bekommen wenn meine Elternzeit vorbei ist? Wie wird das neue Elterngeld berechnet? Vielen Dank und liebe Grüße
Re: Elterngeld, benötige Hilfe..
Antwort von Maikäfer22 am 14.04.2022, 18:08 Uhr
Huhu, du kannst die 12 Monate komplett ausklammern lassen und ja auch den Mutterschutz für das neue Kind.
Am besten machst du Folgendes: Du beendest deine EZ zum Beginn des neuen Mutterschutzes, denn dann erhältst du dasselbe Mutterschutzgeld, wie fürs 1. Kind, also 13 Euro pro Tag von der KK plus den Zuschuss des AG (den informierst du natürlich vorher rechtzeitig über die neue Schwangerschaft), den du auch fürs 1. Kind bekommen hast.
Somit bekommst du dann auch dasselbe EG wie bei Kind 1.
Re: Elterngeld, benötige Hilfe..
Antwort von Cloudi1986 am 14.04.2022, 18:22 Uhr
Vielen lieben Dank für den Rat..
Re: Elterngeld, benötige Hilfe..
Antwort von Maikäfer22 am 14.04.2022, 18:43 Uhr
Ich hab gerade noch mal nachgerechnet. Damit das klappt fehlt dir leider ein paar Tage. Deine EZ endet am 8.12 und der Beginn des neuen Mutterschutz wäre meiner Rechnung nach der 12.12.
Du kannst also fristgerecht versuchen deine jetzige EZ um diese Tage zu verlängern, das darf der AG aber ablehnen, oder du versuchst die paar Tage in Vollzeit zu arbeiten, dann klappt das auch wieder wie oben beschrieben.
Aber am EG ändert das erst mal nichts
Re: Elterngeld, benötige Hilfe..
Antwort von Neverland am 14.04.2022, 19:11 Uhr
Oder sie nimmt ein paar Tage Urlaub. Sie erwirbt für den Mutterschutz neuen Anspruch. Gerade den Kalender nicht zur Hand, evtl liegt da auch noch ein Wochenende.
Re: Elterngeld, benötige Hilfe..
Antwort von Cloudi1986 am 14.04.2022, 19:53 Uhr
Okay,also würde den gleichen Betrag vom EG fürs neue Baby bekommen. Das würde sich quasi nicht ändern?
Re: Elterngeld, benötige Hilfe..
Antwort von Maikäfer22 am 14.04.2022, 20:22 Uhr
Der AG muss aber auch dem Urlaub nicht zustimmen.
Aber ja, das ginge auch. Und es ist auch 1 Wochenende dazwischen.
Re: Elterngeld, benötige Hilfe..
Antwort von Maikäfer22 am 14.04.2022, 20:23 Uhr
Genau, weil du eben maximal 14 Monate mit Elterngeldbezug ausklammern kannst. Da du ja nur 12 Monate Geld bekommen hast, bist du ja im Rahmen.
Re: Elterngeld, benötige Hilfe..
Antwort von Neverland am 15.04.2022, 0:46 Uhr
Wie realistisch ist es das der AG dem nicht zustimmt,?
Re: Elterngeld, benötige Hilfe..
Antwort von Maikäfer22 am 15.04.2022, 10:27 Uhr
Das kann ich nicht beurteilen, aber es kann eben sein, daher würde ich mich da nicht drauf verlassen.
Wenn er richtig genervt ist, weil die TE gleich wieder schwanger ist, möchte er vielleicht absichtlich Steine in den Weg legen. Wer weiß das schon.
Re: Elterngeld, benötige Hilfe..
Antwort von Gernemama am 15.04.2022, 10:42 Uhr
Du bekommst sogar mehr durch den Geschwisterbonus bis das ältere Kind 3 Jahre alt wird.
Re: Elterngeld, benötige Hilfe..
Antwort von Maikäfer22 am 15.04.2022, 11:06 Uhr
Ah danke für die Ergänzung. Den hab ich nie auf dem Schirm
Re: Elterngeld, benötige Hilfe..
Antwort von Neverland am 15.04.2022, 12:12 Uhr
Dann geht sie halt die 1-2 Tage arbeiten. Und er hat einen riesen Stappel Papierkram.
Re: Elterngeld, benötige Hilfe..
Antwort von Karl07 am 24.04.2022, 22:16 Uhr
Hallo!
Wegen der 4 Tage würde ich die Termine einfach anpassen. In dieser Phase einer Schwangerschaft kann dies doch ehe keiner 100 % nachprüfen.