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Geschrieben von ohno am 21.02.2021, 21:50 Uhr

Baukindergeld

Das ist echt eine gute Frage! Wenn es bisher keinen Erbschein gibt und dementsprechend keine zwischenzeitlich berichtigten Grundbücher, ist doch nicht nachweisbar, dass Dir anderer Grundbesitz gehört oder gehören könnte. Ich würde den Antrag auf Baukindergeld stellen!

VG ohno

 
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