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Geschrieben von tschudys am 21.02.2021, 12:50 Uhr

Baukindergeld

Meine Mutter ist am 19.10 plötzlich verstorben die Baugenehmigung haben wir am 26.10 erhalten das Haus wird Ende 2021gestellt.
Mein Vater, meine Geschwister und ich sind nun eine Erbgemeinschaft.
Meine Mutter hatte 2 Häuser.
Ab wann bin ich Miteigentümer, ab Todestag oder Datum der Eintragung ins Grundbuch?
Danke dur euren Rat.

 
10 Antworten:

Re: Baukindergeld

Antwort von tschudys am 21.02.2021, 13:33 Uhr

Habe ich Anspruch auf Baukindergeld?

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Re: Baukindergeld

Antwort von ohno am 21.02.2021, 15:44 Uhr

Hallo.

Wenn es kein Testament gab, müsst Ihr einen Erbschein beantragen. Mit diesem dann die Grundbuchberichtigung. Mit Eintragung der Erbengemeinschaft im Grundbuch ist diese dann Eigentümer. Nicht Du Miteigentümer. Kann man so sehen, aber rechtlich seit Ihr ein Ganzes, ohne Einzelanteile. Soll sich das ändern, müsst Ihr einen notariellen Erbauseinandersetzungsvertrag schließen.

Bzgl Baukindergeld kannst Du vieles auf der HP der KfW nachlesen oder telefonisch nachfragen. Ich meine, das aufgrund Erbschaft kein Anspruch besteht, bin aber nicht sicher.

VG ohno

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Re: Baukindergeld

Antwort von lilly1211 am 21.02.2021, 19:02 Uhr

Bei mir war es ähnlich und ich habe das Baukindergeld bekommen.

Ich habe mich aber nie ins Grundbuch eintragen lassen. Wir haben verkauft.

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Re: Baukindergeld

Antwort von lilly1211 am 21.02.2021, 19:05 Uhr

Allerdings war es so dass nichts übrig geblieben ist.

Ich meine aber dass im Antrag nur mein Einkommen vom Vorjahr wichtig war und eben ob ich bereits eine Immobilie besitze. Ich stand nie im Grundbuch, deshalb nein.

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Re: Baukindergeld

Antwort von Felica am 21.02.2021, 20:08 Uhr

Mein beileid.

Besteht die Chance das die anderen dich auszahlen? Das wäre das beste. Den es ist nicht verboten überhaupt irgendwann Eigentum gehabt zu haben. Nur zum Zeitpunkt des Antrages darfst du keines haben..

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Re: Baukindergeld

Antwort von Lotusblume84 am 21.02.2021, 20:16 Uhr

Es gibt kein Baukindergeld für euch weil es eine Erbschaft innerhalb der Familie war.

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Re: Baukindergeld

Antwort von tschudys am 21.02.2021, 20:22 Uhr

Vielen Dank.

Hast du das irgendwo zum nachlesen?
Viele sagen das der Tag der Baugenehmigung zählt....

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Re: Baukindergeld

Antwort von tschudys am 21.02.2021, 20:24 Uhr

Es geht nicht um die Häuser von der Erbschaft für die ich bkg beantragen möchte sondern um unseren Neubau...

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Re: Baukindergeld

Antwort von ohno am 21.02.2021, 21:50 Uhr

Das ist echt eine gute Frage! Wenn es bisher keinen Erbschein gibt und dementsprechend keine zwischenzeitlich berichtigten Grundbücher, ist doch nicht nachweisbar, dass Dir anderer Grundbesitz gehört oder gehören könnte. Ich würde den Antrag auf Baukindergeld stellen!

VG ohno

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Re: Baukindergeld

Antwort von Felica am 22.02.2021, 22:05 Uhr

Frage einfach am besten direkt beim Amt nach. Ist doch das sicherste. Viele sagen eben oft eine Menge, selten stimmt es auch.

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