Geschrieben von ohno am 21.02.2021, 15:44 Uhr |
Baukindergeld
Hallo.
Wenn es kein Testament gab, müsst Ihr einen Erbschein beantragen. Mit diesem dann die Grundbuchberichtigung. Mit Eintragung der Erbengemeinschaft im Grundbuch ist diese dann Eigentümer. Nicht Du Miteigentümer. Kann man so sehen, aber rechtlich seit Ihr ein Ganzes, ohne Einzelanteile. Soll sich das ändern, müsst Ihr einen notariellen Erbauseinandersetzungsvertrag schließen.
Bzgl Baukindergeld kannst Du vieles auf der HP der KfW nachlesen oder telefonisch nachfragen. Ich meine, das aufgrund Erbschaft kein Anspruch besteht, bin aber nicht sicher.
VG ohno
- Baukindergeld - tschudys 21.02.21, 12:50
- Re: Baukindergeld - tschudys 21.02.21, 13:33
- Re: Baukindergeld - ohno 21.02.21, 15:44
- Re: Baukindergeld - lilly1211 21.02.21, 19:02
- Re: Baukindergeld - lilly1211 21.02.21, 19:05
- Re: Baukindergeld - Felica 21.02.21, 20:08
- Re: Baukindergeld - tschudys 21.02.21, 20:22
- Re: Baukindergeld - Felica 22.02.21, 22:05
- Re: Baukindergeld - tschudys 21.02.21, 20:22
- Re: Baukindergeld - Lotusblume84 21.02.21, 20:16
- Re: Baukindergeld - tschudys 21.02.21, 20:24
- Re: Baukindergeld - ohno 21.02.21, 21:50
- Re: Baukindergeld - tschudys 21.02.21, 20:24
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