Schwanger - wer noch?

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Geschrieben von Möwe, 25. SSW am 19.04.2009, 16:21 Uhr

@sira23

das kommt drauf an, wann die Elternzeit beginnt.

zb. bei einem 400 euro Job beginnt die Zeit schon ab Geburt. So wie bei mir. Da es da im Mutterschutz kein Geld gibt, oder wenn der Vater auch Elternzeit nimmt, dann auch ab Geburt. Das Elterngeld gibt es ja auch meist schon ab Geburt (wenn man die Bearbeitung nicht mit einrechnet)

Zitat:
Die Elternzeit beginnt frühestens nach dem Ende der Mutterschutzfrist (15 Abs. 2 Satz 2 BErzGG i.V.m. § 6 Abs. 1 MuSchG), wenn die Mutter Elternzeit nimmt bzw. wenn der Vater Elternzeit nimmt frühestens mit der Geburt des Kindes.

und wenn die Elternzeit schon mit der Geburt beginnen soll, dann sollte man sie schon eher beantragen.

LG Diana

 
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