Geschrieben von jessi1738, 29. SSW am 10.06.2009, 12:37 Uhr |
@mamakai
sorry dass du das gestern so aufgefasst hast, das war nicht bös gemeint!
aber ich hatte das so verstanden, dass dein et nach wie vor derselbe bleibt, nur dass dein baby früher geholt wird...
und die dauer des mutterschutzes und recht auf mutterschaftsgeld bleibt ja tatsächlich gleich...
vom gesetzt her ändert sich dann eben nix.
wenn du früher in muschu möchtest weil du dich nicht gut fühlst, oder eben nicht mehr in der lage zu arbeiten etc.
dann sprich mit deinem fa und lass dich krank schreiben.
lg jessi
- Bis wann schreibt ein FA den ET um? - finchen29, 27. SSW 10.06.09, 12:00
- Re: Bis wann schreibt ein FA den ET um? - mamakai78, 32. SSW 10.06.09, 12:06
- Re: Bis wann schreibt ein FA den ET um? - almut72 10.06.09, 12:23
- @mamakai - jessi1738, 29. SSW 10.06.09, 12:37
- Re: Bis wann schreibt ein FA den ET um? - Rundermond, 37. SSW 10.06.09, 15:37
- Re: - snow-fee 10.06.09, 15:38
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