Schwanger - wer noch?

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Geschrieben von CheekyThumper, 19. SSW am 03.01.2013, 12:57 Uhr

Zytomegalie negativ - MFA beim Kinderarzt

Also ich bin auch in einer Kinderarztpraxis beschäftigt und wurde mit dem nachweisbaren Herzschlag des kleinen (8. SSW) mit sofortiger Wirkung freigestellt mit Attest!

Meine FÄ hat nicht gefragt was ich dort arbeite und wo ich dort arbeite und, dass ich das und das nicht machen darf!

Die Sache ist die: ob du an der Anmeldung bist, mit im Zimmer oder im Labor... es besteht immer die Gefahr, dass du dir was einfängst!

Es braucht nur ein Kiddi kommen mit irgendeiner Infektion du frägst es was es hat und dabei hustet es dich an... ok des is eine minimale Chance, dass du dich ansteckst aber es kann passiern!

Meine Chefinnen haben mich damals aufgeklärt und gesagt, dass es diese Möglichkeit gibt... erfreut waren sie nicht, dass ich mich dazu entschlossen habe zu Hause zu bleiben. Sie haben auch immer nur das gehört was sie hören wollten (wenn ich gesagt habe ja ich werde zu Hause bleiben. Kam die Antwort: sagen sie bitte rechtzeitig bescheid... - dann hab ich zur Erstkraft gesagt, dass ich da und da den Termin hab und am nächsten Tag nicht mehr kommen werde!)

Es wird niemand begeistert sein, weder deine Kollegen noch dein Chef. Aber es ist von Vorteil, wenn du dir überlegt was für dich und das Kleine das Richtige ist.

Sagst du ... naja ok... ich denke nicht dass da so schnell etwas passiert und ich schau einfach mal dass der Mutterschutz gegebn ist - ich arbeite bis 6 Wochen vorher.

oder sagst du ... also mir is das ganze nicht geheuer ich will kein Risiko eingehen!

Und jeder gute und verständnisvolle FA, der nicht patientenorientierend sondern menschenorientierend arbeitet, wird dich mit sofortiger Wirkung freistellen!

(habe keine Vorurteile gegenüber deines Arztes/Ärztin, aber ich habe schon vieles gehört...und schreibe es deshalb etwas angreifend!)

P.s.: Solltest du dich dazu entscheiden dich freistellen zu lassen bzw. wird es sich so ergeben:

DEIN GEHALT MUSS BIS 6 WOCHEN VOR DER GEBURT 100 % SEIN!
d.h. hast du zB die ganze zeit über Netto 1000,00 € erhalten musst du bis 6 Wochen vor der Geburt weiterhin 1000,00 € erhalten!
Solltest du zB laut Vertrag ab Februar eine Gehaltserhöhung bekommen, muss dein Chef diese auch zahlen! Oder anders rum... auch wenn der Tarifvertrag ändert muss er dem nachgehen, wenn er sich an Tarif hält.
Du darfst keine Verluste haben, sollte das der Fall sein, macht dein Chef sich strafbar!

UND NOCH WAS
Sollte dein FA/FÄ sagen, über die Freistellung musst du erst mit deinem Chef reden ist das absoluter Schwachsinn!

 
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