Schwanger - wer noch?

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Geschrieben von ifunanya, 30. SSW am 30.09.2008, 14:24 Uhr

Wie verhalte ich mich richtig ??

Dein Geld für die Muschu frist beantragst du ganz normal für die 6 Wochen, sprich frühestens am 24.10 (wenn ich richtig gerechnet habe) bekommst du von deiner FÄ den Schein für die KK. Den füllst du aus udn gibst ihn ganz normal ab. Selbst wenn dein Baby 2 Wochen vorher kommt, bekommst du für die 6 Wochen dein Geld. Anschließend verlängert sich deine Mutterschutzfrist um die Zeit, die dein Baby zu früh kommt. und nach der Geburt reichst du die Geburtsurkunde ein udn bekommst für die weiteren 8 Wochen dein Geld. dAnschließend an diese 10 Wochen bekommst du dann Elterngeld (10 volle Monate).
Das Elterngeld beantragst du erst, sobald du die Geburtsurkunde hast. Den Antrag selbst, kannst du dir schon vor der Geburt holen.

 
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