Schwanger - wer noch?

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Geschrieben von Missy27, 36. SSW am 27.05.2010, 13:51 Uhr

Wer kennt sich mit BV aus?

Die Krankschreibung ändert nichts daran, dass du weiter dein Gehalt bekommst im BV.
Man sollte nur drauf achten nicht zu lange Krankengeld zu bekommen, weil sich das auf die Berechnung des Elterngeldes auswirkt. Aber bei einer Woche würde ich mir da keine Sorgen machen.

 
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