Schwanger - wer noch?

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Geschrieben von Celin, 26. SSW am 07.06.2004, 7:14 Uhr

Wer kennst sich damit aus??

Hallo Mädl´s!

Wer kennst sich von euch bzgl. Unterhalt aus??
Muß ich da jetzt schon was wegen Unterhalt beantragen obwohl ich mit meienm Freund zusammenwohne, oder muß ich das erst machen wenn wir uns mal trennen sollten???
Blöde Frage ich weiß, aber man macht sich ja über vielen Gedanken.... und besser ich weiss es eher und kann mich um alles noch kümmern!
Danke euch!
Gruß Celin

 
5 Antworten:

re

Antwort von Anetts am 07.06.2004, 8:06 Uhr

wollt ihr euch denn trennen?????
wenn nicht warum solche fragen?
ihr bekommt doch ein kind, ich denke ihr liebt euch?wie kommt man dann auf so eine frage?
oder ist es nicht mehr so gut und du überlegst über eine trennung?

wenn nicht dann vergiss die frage ganz schnell.
liebe grüße Anett

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Re: Wer kennst sich damit aus??

Antwort von kruemel2001, vorbei. SSW am 07.06.2004, 8:07 Uhr

Hallo!
Theoretisch, könnt Ihr den Unterhalt gleich festlegen lassen, wenn Ihr die Vaterschaftsanerkennung macht. Ich persönlich finde es aber überflüssig, weil, solltet Ihr Euch wirklich mal trennen, können ja die finanziellen Verhältnisse Deines Freundes/Mannes ganz andere sein ( mehr oder weniger verdienen als jetzt, arbeitslos usw.) und dann muss eh neu berechnet werden.
LG Susi

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Re: re

Antwort von Celin, 26. SSW am 07.06.2004, 8:27 Uhr

Wenn es kein Problem in unserer Beziehung geben würde, würde ich nicht fragen, oder?
Es ist nun mal so das es mit der Beziehung auf der Kippe steht und ich mich deshalb vorher informieren will!
Aber danke das ihr wegen dieser Frage auf mir rumhackt - als wie wenn ich keine anderen Probleme hätte!
C.

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Aus Erfahrung rate ich Dir,

Antwort von Doreen 72, 31. SSW am 07.06.2004, 8:34 Uhr

egal ob in Trennung oder nicht, lass den Unterhalt erstmal gleich bei der Vaterschaftsanerkennung mit festlegen. Ich hab den Fehler gemacht und es im Vertrauen nicht getan un dmusste hinterher vors Gericht ziehen, um den Unterhalt festsetzen zu lassen, weil der Troddel auf keine der SChreiben vom Jugendamt reagiert hat.
Wenn sich die finanziellen Verhältnisse ändern sollten, kann das jederzeit angeglichen werden. Aber wenn du es gleichmit machst, hast du was vollstreckbares in der Hand und musst nicht erst übers Gericht gehen.


LG Doreen

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re@celin

Antwort von Anetts am 07.06.2004, 12:18 Uhr

ich wollte nicht auf dir rumhacken. aber du hast nicht wirklich so geklungen, als hättet ihr probleme.
bitte sei mir nicht böse. ich meinte es nicht böse.
liebe grüße Anett

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