Schwanger - wer noch?

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von Anja1712, 32. SSW  am 28.05.2015, 12:45 Uhr

Welche Rechte hat der Vater, wenn man nicht verheiratet ist?

Guck mal hier unter dem Absatz "Vaterschaftsanerkennung":
http://de.m.wikipedia.org/wiki/Vaterschaftsanerkennung

Entweder hat man euch mit dem Standesamt nen Bären aufgebunden, oder die Person des Jugendamtes, die das sonst macht war krank. Ist nämlich absolut unüblich, dass das JA keine Vaterschaftsanerkennung beglaubigt (JA ist eigentlich die erste Anlaufstelle).
Habt ihr da angerufen und nachgefragt oder wart ihr persönlich da, bevor ihr zum Standesamt geschickt wurdet? Bei welchem JA warst du, wenn ich fragen darf?

Wir waren heute beim JA und haben beide Sachen problemlos geklärt. Am besten aber vorher anrufen, denn manche JÄ wollen, dass man vorher einen Termin ausmacht. Und nebenbei kann man ja gleich nachfragen, ob die beides machen.

 
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