Schwanger - wer noch?

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Geschrieben von MamaMitHerz2013 am 12.11.2017, 10:02 Uhr

Was wann beantragen?

Bei mir ist es jetzt schon etwas her, wo ich elterngeld und Co. beantragen musste.
Vor 4,5 Jahren war ich bevor ich in Mutterschutz ging im Praktikum und der Vertrag lief noch bevor ich in Mutterschutz ging aus. Woran ich mich nur erinnern kann, dass ich alles erst nach der Geburt meines Sohnes beantragen musste. Ich habe damals auch Erstausstattung beantragt und bekommen.

Jetzt ist es so, dass ich September von meiner Ausbildung in ein unbefristetes Arbeitsverhältnis übernommen wurde und seit Bekanntgabe meiner Schwangerschaft Anfang Oktober im Berufsverbot bin. Meim Bauchzwerg kommt im Mai.

Ich bekam von meiner KK und Arbeitgeber Infomateriaö bezüglich Elterngeld etc. und Anträge wegen Mutterschaftsgeld, mit der Bitte es so früh wie möglich zu beantragen. Was bedeutet da so früh wie möglich?

Welche Form der Elternzeit habt ihr gewählt? Ich habe bisher 50% im Schichtdienst gearbeitet und mein Freund ist Vollzeit tätig. Wäre aber auch nicht abgeneigt, paar Monate Elternzeit zu nehmen, in denen ich ja dann Vollzeit arbeiten gehen kann. Er hat dennoch Angst, dass es vom finanziellen her nicht passt. Er meinte wohl, dass er in seiner Elternzeit 60% seines Gehalts von der KK bekommt?!
Man kann ja insgesamt 3 Jahre nehmen?! wie sieht es dann nach den max. 14 Monaten Elterngeld aus (werde ich wohl komplett alleine beantragen). Welche Möglichkeiten gibt es da?
Was kann ich wann alles beantragen?
Welche Form des Elterngeldes habt ihr gewählt? Gibt ja mit dem elterngeld Plus 3 Möglichkeiten.
Danke euch

 
3 Antworten:

Re: Was wann beantragen?

Antwort von sneram am 12.11.2017, 11:19 Uhr

Hallo,
Ich versuche mal ein wenig zu beantworten. Es ist ein sehr komplexer Themenbereich. Ich empfehle dir den Elterngeldrechner und die Seite vom Bundesministerium.

Als erstes ist es wichtig Elterngeld und Elternzeit zu unterscheiden. Elterngeld bekomme man nur während der Elternzeit und in den erstenn 14. Lebensmonaten des Kindes. Hier kann man zwischen Basiselterngeld, Elterngeld Plus oder einer Mischform wählen.
Elternzeit kann man auch so bis zu drei Jahre pro Kind und pro Partner nehmen. Allerdings ist es falsch, dass man während der Elternzeit voll arbeiten kann. In der Regel sind es 30 h/Woche.

Elterngeld kannst du alleine 12 Monate nehmen, die acht Wochen Mutterschutz werden dann angerechnet. Das heißt, wenn du den Zeitraum verdoppelst, kommst du “nur“ auf 22 Monate.
14 Monate gibts nur, wenn ein Partner mindestens 2 Monate davon nimmt oder man “richtig“ alleinerziehend (nur unverheiratet reicht z. B. nicht) ist.

Für die Anträg brauchst du das Geburtsdatum, daher ergibt es nicht viel Sinn, es jetzt schon zu machen.
Elternzeit muss min. sieben Wochen vorher beantragt werden, wenn sie direkt nach der Geburt genommen werden soll. Also eine Woche nach der Geburt, da dann ja acht Wochen Mutterschtz folgen.

Ich hoffe, das hilft dir erstmal und ich habe alles korrekt geschrieben.

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Re: Was wann beantragen?

Antwort von MamaMitHerz2013 am 12.11.2017, 13:02 Uhr

hallo, ja danke es hilft mir etwas.
ich meinte ja, dass wenn mrin partner einen teiö der elternzeit macht und dann die 2 monate zusätzlich elterngeld bekommt, dass ich dann z.b. nach 12 monaten dann voll arbeite, dann kein elterngeld bekomme und mein Partner dann 2 Monate Elterngeld und danach von der KK, wenn er dann noch 4 weitere Monate Elternzeit macht.

Muss mich da mal nochmal belesen. Sehr kompliziert iwi.

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Re: Was wann beantragen?

Antwort von Danyshope am 12.11.2017, 14:15 Uhr

Ihr habt ZUSAMMEN 14 Monate EG. Dir werden auf jeden Fall mindestens die 2 abgezogen in denen Du in Mutterschutz bist. Bleiben dann noch 10 die du anschließend entweder voll nutzen kannst - dann bekommst du etwa 67% deines Einkommens als EG. oder aber die du eben splitten kannst über den doppelten Zeitraum und dann bekommst du eben dafür nur jeweils die Hälfte. Dein Partner kann dann überlegen ob er auch EZ und EG macht. er muss aber mindestens 2 LEBENSmonate EG beziehen, als Beispiel wäre da das er dann im 13teb und 14ten Lebensmonat daheim bleibt. Er bekommt dann in den beiden Monaten auch 67% dessen was er verdient hat. Nimmt er EG Plus, kann er 4 Monate nehmen, bekommt aber eben auch nur die Hälfte an EG jeden Monat. Und das nicht von der KK sondern von der EG-Kasse wie du auch. Bei der ihr im übrigen auch das EG beantragt - und das geht frühstens mit kompletten Antrag nach der Geburt wenn du alle notwendigen Papiere hast. Du kannst einen Antrag auch schon vorher einreichen - dann fehlt halt was was du nachreichen musst, meistens dauert es dann aber länger.

EZ muss du spätestens 1 Woche nach Geburt dem AG mitteilen. Du kannst bis zu 3 Jahre dann nehmen, sprich spätestens am 3ten Geburtstag musst du wieder voll arbeiten. Was wichtig ist, Du musst mindestens 2 Jahre dem AG melden damit du auch ohne dessen Zustimmung verlängern kannst. Viele machen den Fehler und melden nur ein Jahr an und haben dann nach dem Jahr das Problem das sie keine Kinderbetreuung haben. Man hat zwar einen gesetzlichen Anspruch auf diese sobald das Kind 1 Jahr alt wird, blöderweise nehmen aber die meisten Einrichtungen wie KiTa, Krippe, KiGa udn TaMu nur zu August/September neue Kinder an. Dann wenn die Plätze von denen frei werden die dann in die Schule wechseln. Zudem sollte man auch damit rechnen das die Eingewöhnung so 3-6 Wochen dauern kann. Blöde wenn man sich da verschätzt und dann kündigen muss weil der AG sich weigert die EZ zu verlängern.

Davon ab darfst du innerhalb der EZ bis zu 30 Std die Woche arbeiten. Solange man dabei EG bezieht oder auch EG Plus wird aber jedes Einkommen darauf angerechnet, sprich nur einen Teil bekommt man raus. bei EG Plus mehr wie bei EG. Bekommt man weder EG noch EG plus unterliegt man keinerlei Verdiensthöhe, nur die 30 Std dürfen nicht überschritten werden.

Eien Option wäre also zB auch, du nimmst 2 Jahre EZ, bleisbt im ersten Jahr daheim,beziehst dann volles EG, und meldest für das 2te Jahr TZ innerhalb der EZ an. Damit darf der AG dich dann nicht kündigen und sollte es nicht klappen mit der TZ, kannst du immer ncoh daheim bleiben. Dein Mann meldet für die Monate 13-14 EZ an und EG und bleibt auch daheim. Oder er splittet auf 4 Monate, geht nebenbei in TZ arbeiten zum EG zu und ihr habt so weniger Verdienstausfall.

Alles möglich, also testet mal aus.

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