Schwanger - wer noch?

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Geschrieben von Franziska83 am 26.08.2010, 9:51 Uhr

Urlaubstage im Beschäftigungsverbot?

Richtig und auch für die Zeit des Mutterschutzes bleibt dein Urlaubsanspruch erhalten. Nur in der Elternzeit hast du kein Anspruch mehr auf Urlaubstage.

 
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