Schwanger - wer noch?

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Geschrieben von mieze88 am 13.03.2017, 15:35 Uhr

Urlaubsanspruch nach/während Elternzeit

Hallo ihr alle!

Durch meine schwangerschaftsbedingte Krankschreibung bis zu meinem Mutterschutz bleiben noch 19 Tage Urlaubsanspruch von 2017 bestehen.

Eigentlich war geplant dass ich dieses Urlaub noch vor den Mutterschutz hänge,doch das wäre ja im Endeffekt verschenktes Geld wenn ich das so mache obwohl ich eine Krankmeldung hätte.

Nun meine Frage:
Was passiert mit den 19 Tagen Urlaub?
Verfallen sie?
Kann ich sie während der Elternzeit nehmen wenn ich kein Elterngeld mehr beziehe?
Gedacht hatte ich dass ich sie in dem Monat bevor ich in Teilzeit (in Elternzeit) wieder anfange zu arbeiten zu nehmen.

Wisst ihr wie man das am besten macht oder hatte jemand die Situation wo jemand mit restulaub in Mutterschutz und anschließender Elternzeit gegangen ist?

Danke euch! Lg!

 
10 Antworten:

Re: Urlaubsanspruch nach/während Elternzeit

Antwort von Smilla874 am 13.03.2017, 16:16 Uhr

Hallo,

Das kläre doch direkt mit deinem Arbeitgeber ab!

Ich musste den VOR der Elternzeit komplett nehmen.

Deine Personalabteilung wird dir das entsprechend sagen können.

LG Smilla

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Re: Urlaubsanspruch nach/während Elternzeit

Antwort von Silene am 13.03.2017, 17:38 Uhr

Hallo, ich werde meinen Resturlaub wieder direkt an den Mutterschutz anhängen und danach Elternzeit nehmen, vielleicht wäre das auch eine Option für dich? Dann gibt es noch etwas länger volles Gehalt.
Normalerweise gilt, dass der Urlaub im laufenden Kalenderjahr (2017) genommen werden muss, wenn nicht in deinem Arbeits- oder Tarifvertrag etwas anderes geregelt ist. Wenn du ihn wegen Krankheit oder Mutterschutz nicht rechtzeitig nehmen kannst, darf zumindest der gesetzliche Mindesturlaub nicht verfallen (ich weiß aber nicht, ob das bei Elternzeit auch gilt). Wenn der Urlaubsanspruch aus einer Vollzeit-Tätigkeit kommt, wird er ggf. auch gekürzt, wenn du ihn dann während einer Teilzeit nimmst (wäre bei mir zumindest so, wenn ich dann weniger Tage pro Woche arbeite).

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Re: Urlaubsanspruch nach/während Elternzeit

Antwort von mieze88 am 13.03.2017, 17:57 Uhr

Danke für deine Antwort!

Aber kollidiert dass nicht irgendwie mit dem Elterngeld dann? Oder beantragst du dann Elterngeld erst nach dem Urlaub? Also so Ca 2,5 Monate nach Geburt (je nachdem
Wieviel Urlaubstage du noch hast)
Weil Elterngeld + Urlaub geltend machen geht ja nicht gleichzeitig oder?

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Re: Urlaubsanspruch nach/während Elternzeit

Antwort von Estepona am 13.03.2017, 18:30 Uhr

Steht in Paragraph 17 MuschG
Hat die Frau ihren Urlaub vor Beginn der Beschäftigungsverbote nicht oder nicht vollständig erhalten, so kann sie nach Ablauf der Fristen den Resturlaub im laufenden oder im nächsten Urlaubsjahr beanspruchen.

Sowie 17 Abs. 2 BEEG

(2) Hat der Arbeitnehmer oder die Arbeitnehmerin den ihm oder ihr zustehenden Urlaub vor dem Beginn der Elternzeit nicht oder nicht vollständig erhalten, hat der Arbeitgeber den Resturlaub nach der Elternzeit im laufenden oder im nächsten Urlaubsjahr zu gewähren.

Verfällt also nicht.

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es gibt nicht länger volles gehalt...das ist falsch

Antwort von mellomania am 13.03.2017, 19:42 Uhr

hi, der urlaub verfällt nicht. aber selbst wenn du ihn an den mutterschutz hängst, gibt es nicht länger volles gehalt. denn elterngeld hat mit elternzeit nix zu tun. das elterngeld gibt es direkt nach dem mutterschutz. egal ob du dann urlaub hast oder gleich elternzeit

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Re: Urlaubsanspruch nach/während Elternzeit

Antwort von Maiglück2015 am 13.03.2017, 19:54 Uhr

Ich hatte das in meiner ersten SS. Bekam ein BV und,war dann noch vor dem Mutterschutz raus. Meinen Resturlaub habe ich dann nach der Elternzeit genommen und war dadurch noch 3 Wochen länger zuhause.

Vor der Elternzeit musst du ihn nicht nehmen und in der Elternzeit steht dir kein Urlaub zu.

https://www.arbeitsrecht.org/arbeitnehmer/elternzeit/das-geschieht-in-der-elternzeit-mit-ihren-urlaubsanspruechen/

https://dejure.org/gesetze/BEEG/17.html

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Re: Urlaubsanspruch nach/während Elternzeit

Antwort von Maiglück2015 am 13.03.2017, 19:58 Uhr

In meiner zweiten SS hatte ich Urlaub in der Elternzeit. Allerdings wurde die Elternzeit dann unterbrochen. Es waren 4 Wochen Urlaub. Jahresurlaub. Währenddessen wurde mir mein volles Gehalt gezahlt und der Urlaub aufs Elterngeld angerechnet.

Du kannst dich mit deiner Frage auch hier an Frau Bader wenden. Die kennt sich damit aus.

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Re: es gibt nicht länger volles gehalt...das ist falsch

Antwort von Silene am 13.03.2017, 20:24 Uhr

Natürlich kann man den Urlaub an den Mutterschutz anhängen und bekommt für die Urlaubstage dann anteilig volles Gehalt (habe ich beim ersten Kind so gemacht).
Das Elterngeld gibt es nicht automatisch sofort nach dem Mutterschutz, sondern nur, wenn man es so beantragt. Wenn Urlaub und Elterngeld in einem Lebensmonat zusammenfallen, wird das Gehalt aber auf das Elterngeld angerechnet.
Das Hauptproblem ist, dass die Lebensmonate nach der Geburt, in die mindestens ein Tag Mutterschutz fällt, automatisch als volle Elterngeldmonate von der Mutter verbraucht werden (auch wenn sie für die Monate kein Elterngeld beantragt). Wenn man das Elterngeld voll ausschöpfen will, müsste man also den Resturlaub komplett in einen Lebensmonat ohne Elterngeld legen. Das klappt in der Regel nicht, wenn man ihn direkt nach dem Mutterschutz nimmt. Man kann auch die Elternzeit in zwei Teilabschnitte aufteilen und den Urlaub dazwischen nehmen und für diesen Lebensmonat dann kein Elterngeld beantragen.

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Re: Urlaubsanspruch nach/während Elternzeit

Antwort von Amphibia am 14.03.2017, 6:50 Uhr

Gibt immer wieder Arbeitgeber,die das so machen. Frech und nicht rechtens!

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Re: Urlaubsanspruch nach/während Elternzeit

Antwort von Amphibia am 14.03.2017, 6:51 Uhr

Dein Resturlaub bleibt erhalten bis du aus der Elternzeit zurück bist!

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