Schwanger - wer noch?

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Geschrieben von Bella13 am 25.03.2011, 17:11 Uhr

und gleich noch eine frage: ab wann VU bei der Hebamme im wechsel zum arzt?

Hallo!

Du hast von Anfang an der Schwangerschaft Anspruch auf Hebammenbetreuung zusätzlich zum Frauenarzt
Unterschreiben mußt du beim Arzt deswegen garnichts.

In meiner 1.SS hab ich die Vorsorgen abwechselnd bei der Hebamme und bei der FÄ gemacht.
In der 2.SS war ich zur Vorsorge nur bei der FÄ weil die SS bisschen problematisch war,war aber gleichzeitig bei der Hebamme in Behandlung wegen Übelkeit,Kopfschmerzen usw.Sie hat mich dann akupunktiert.
Das alles wurde ohne Probleme von der Kasse übernommen!

lg

 
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