Schwanger - wer noch?

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Geschrieben von huehnchen69 am 25.03.2011, 14:31 Uhr

Du kannst zu einer Hebamme...

...sobald du weißt, dass du schwanger bist.
Ich denke, grundsätzlich hat man vermutlich nur Anspruch auf Erstattung der "einfachen" Zahl von normalen Vorsorgen, und wenn man doppelt so oft geht, muss man entweder Glück haben, oder selbst zahlen. Unterschreiben musst du beim FA nichts. Ggf bei der Terminvergabe sagen, dass deine nächste Vorsorge bei der Hebamme sein wird o.ä.

Wie es läuft, falls man zur Vorsorge nur zum FA geht, und von der Hebamme nur "Hilfe bei Beschwerden" haben will, weiß ich nicht.

Ich war zur Vorsorge nur bei meinen Hebammen, habe das jeweils in der 7./8. SSW klargemacht und war in der 12. SSW zur ersten Vorsorge dort. Bei meinem FA war ich nur zum US.

Beste Grüße,
Sabine

 
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