Schwanger - wer noch?

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Geschrieben von SophieM.21, 8. SSW am 04.09.2023, 15:56 Uhr

Schwanger,Arbeit,Chef

Hallo, bin aktuell jetzt in der 8.SSW mein letzter Termin war gut , wir haben das Herz schlagen sehen etc da es mir die letzten Tage total schlecht geht habe ich mich vom Hausarzt krankschreiben lassen für 2 Wochen und selbst jetzt hab ich ab und zu Tage wo ich träge und total fertig bin, da ich bis Mittwoch Urlaub habe , bin ich heute zu meine Chefin um ihr meine Schwangerschaft mitzuteilen. Ich arbeite im Verkauf, mein Chef kam gleich damit “lass dir vom Frauenarzt ein BV ausstellen das wäre das beste“ , habe dann beim Frauenarzt angerufen und er meinte zu mir das wenn meine Chefin ein BV auszustellen hat, da Frauenärzte generell erst ein BV nach der 12. SSW ausstellen, und ich ja in der 8. SSW bin, mein Frauenarzt möchte mich daher bis zur 12. Woche krankschreiben also er gibt mir einen Krankenschein von 4 Wochen, daraufhin hab ich bei meinem Chef angerufen und habe gesagt das ich am Mittwoch nochmal zum Frauenarzt soll weil er mit mir besprechen wird wie es weiter geht. Und mein Chef meinte darauf sollte ich mit meinem Schein kommen, hält er davon nichts und wenn ich unbedingt zuhause bleiben will soll ich meinen Arzt bequatschen und nicht ihn. Er meinte sollte ich mit einer krankschreibung von 4-6 Wochen kommen muss ich mit dem MDK oder medizinischen Dienst rechnen.
Ich habe nie gesagt das ich zuhause bleiben will nur mein Chef meinte zu mir, er hat für mich keine “leichten“ Aufgaben. was soll ich jetzt machen? Ist der medizinische Dienst schlimm?
Was meint ihr?

 
12 Antworten:

Re: Schwanger,Arbeit,Chef

Antwort von Na 1986 am 04.09.2023, 16:24 Uhr

Dein Arbeitgeber/Chef muss eine Gefähdungsbeurteilung machen.... Und das BV hängt von dem Ergebnis ab. Der Gyn erteilen sehr ungern ein beschäftigungsverbot. Lg

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Re: Schwanger,Arbeit,Chef

Antwort von Chrysopteron, 11. SSW am 04.09.2023, 16:59 Uhr

Also, erstens tut es mir leid, dass du da mit so Deppen zu tun hast.

Zweitens hat es nichts mit gern oder ungern zu tun. Ein BV vom Frauenarzt gibt es nur dann, wenn es dich oder dein Kind unmittelbar gefährdet, wenn du arbeitest.
Wenn du erst in der achten Woche bist und keinerlei besondere Vorgeschichte hast (die schon sehr besonders sein müsste…), DARF der Gyn dir kein Beschäftigungsverbot erteilen. Er darf dich krankschreiben, wenn du Schwangerschaftsbeschwerden hast, die dazu führen, dass du nicht einsatzfähig=krank bist.

Sehr viel später dann kann dein Gyn ein BV aussprechen, wenn z.B. Frühgeburtsbestrebungen festgestellt werden, starke Zervixverkürzung etc. (wobei ich selbst damit „nur“ krankgeschrieben wurde…)

Für alles andere ist der Arbeitgeber zuständig, auch wenn ihm das lästig ist. Wie bereits geschrieben wurde, MUSS er eine Gefährdungsbeurteilung erstellen (lassen) oder eine für eine vergleichbare Stelle bereits erstellte anwenden. Wenn die Bedingungen des MuSchG nicht erfüllt sind, muss er dich für Tätigkeiten einsetzen, die diese Bedingungen erfüllen. Hat er keine solchen, muss er ein betriebliches BV aussprechen. Ende.

So klar und einfach sind die Vorschriften, daran muss sich auch dein Arbeitgeber halten… Und der medizinische Dienst? Was soll er denn sagen, wenn du sagst, du hast solche Beschwerden (Übelkeit? Krämpfe? Erschöpfung?), dass du nicht arbeitsfähig bist? Leere Drohung, meiner Ansicht nach.

Liebe Grüße und viel Glück, Chrys

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Re: Schwanger,Arbeit,Chef

Antwort von Ananaspflückerin, 15. SSW am 04.09.2023, 20:18 Uhr

Hallo!
Ich hatte auch so ein Ähnliches hin und her mit meinem Chef.
Meiner hatte die Gefährdungsbeurteilung dann gemacht. Das hatte nichts geändert und dann wollte er auch plötzlich ein BV vom Arzt. Daraufhin habe ich beim Amt für Gesundheit und soziales (ist hier in unserem Bundesland zuständig für Mutterschutz) angerufen. Die waren total nett und haben für mich bei meinen Chef angerufen und alles geklärt, ohne dass er wusste, dass das von mir aus ging.
Am Ende gab es das BV. Wenn dein Chef dir keine leichte Arbeit geben kann, dann muss er dich ins BV schicken, sonst macht er sich strafbar und das wird teuer!
LG und alles wird gut

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Re: Schwanger,Arbeit,Chef

Antwort von Ninchen321 am 04.09.2023, 20:58 Uhr

Also:

Deine Ärztin hat recht:
Ohne medizinischen Grund (und der muss wirklich triftig sein!), darf sie dir kein BV ausstellen.
Ein ärztliches BV gibts nur wenn das Leben von Mutter oder Kind aufgrund des Gesundheitszustandes der Mutter gefährdet sind.

Ein betriebliches BV wird vom Arbeitgeber ausgesprochen und ist die gängigste Art von BV.

Dafür muss dein Arbeitgeber eine Gefährdungsbeurteilung mit dir durchführen (ein Formular ausfüllen).
Als Arbeitgeber ist er dazu verpflichtet solch ein Formular jederzeit griffbereit zu haben. Selbst wenn er nur Männer beschäftigt,

Das ist gesetzlich so geregelt und seine Pflicht.

Mit der Gefährdungsbeurteilung ergibt sich dann auch, ob ein BV von Betrieb ausgestellt werden muss.

Wenn dein Chef schlau ist, wird er das Formulr so ausfüllen, dass du auf jeden Fall im BV landest.

Er bekommt das Geld für dich dann von deiner Krankenkasse zurück.

Bei Fragen kann er sich auch gerne an die Gewerbeaufsicht wenden.
Das kannst du übrigens auch.

Ein Krankenschein ist gerade heikel.
Vor allem nach dem er abgesprochen war.
Das kann für dich eine fristlose Kündigung mit sich ziehen. Wenn dein Chef dich also loswerden will, dann wird er dies als Anlass nutzen, dir die Kündigung zu schreiben.

Weiteres Vorgehen: Also dein Chef muss mit dir eine Gefährdungsbeurteilung durchführen.
Anhand dieser kann er dich ins BV schicken und hat keine finanziellen Einbußen.
Diese Beurteilung ist übrigens unverzüglich durchzuführen.
Das kann er aber auch im MuSchG nachlesen :)

Alles gute

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Re: Schwanger,Arbeit,Chef

Antwort von lolorossi, 38. SSW am 04.09.2023, 21:51 Uhr

Ist es nicht sogar so, dass man freigestellt werden muss von Arbeitgeberseite, bis so eine gefärdungsbeurteilung durchgeführt wurde?

Noch ein kleiner Tipp, da es bei mir da Verwirrung gab: Das BV wird vom Arbeitgeber verhängt. Der Arzt macht wenn dann ein Individuelles BV. Das ist ein kleiner aber feiner Unterschied, bei dem ich wie gesagt total verunsichert wurde.

Wenn es länger dauert mit der Beurteilung und du nicht frei bekommst, vielleicht kannst du dann eine KollegIn einweihen die dich von gefährdender Arbeit fern hält. Das habe ich für eine Kollegin mal gemacht als sie schwanger (wir haben körperlich und mit Chemikalien gearbeitet)wurde.

Ich drücke dir die Daumen, dass sich alles einfach klärt.

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Re: Schwanger,Arbeit,Chef

Antwort von SophieM.21, 8. SSW am 04.09.2023, 22:14 Uhr

Sobald man verkündet hat das man schwanger ist, darf der Chef dir nicht kündigen, weil du durch die Schwangerschaft kündigunsschutz hast.So hat es mir mein Anwalt gesagt.

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Re: Schwanger,Arbeit,Chef

Antwort von lukko34 am 05.09.2023, 9:54 Uhr

Das ist falsch.
Wenn du Diebstahl begehst oder Geld unterschlägst ist das auch in der Schwangerschaft ein Kündigungsgrund.

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Re: Schwanger,Arbeit,Chef

Antwort von Lena_1922 am 05.09.2023, 15:06 Uhr

Der Chef möchte Geld sparen - daher hätte er gerne ein BV vom Gyn.
Spricht er selbst eins aus - muss er dein Gehalt weiter zahlen.
Musst du überhaupt ins Beschäftigungsverbot?
Was sind bei dir "schwere" Aufgaben?
Gglfs. nur ein Mißverständnis weil er keine Ahnung/Erfahrung mit Schwangeren hat und du jetzt auch schon krankgeschrieben warst?

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Re: Schwanger,Arbeit,Chef

Antwort von Ananaspflückerin am 05.09.2023, 15:33 Uhr

Der AG bekommt bei einem BV das Gehalt von der Krankenkasse zurück mit einem Umlageformular.
:-)

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Re: Schwanger,Arbeit,Chef

Antwort von SophieM.21 am 05.09.2023, 22:11 Uhr

Dann natürlich ja , keine Frage

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Re: Schwanger,Arbeit,Chef

Antwort von MilaLuna777 am 06.09.2023, 20:14 Uhr

Also ich arbeite in dem Bereich und kann dir sagen, als Arbeitgeber bei der Krankenkasse den MDK zu kontraktieren ist super schwer! Man muss einen schriftlichen Antrag stellen und der muss erstmal von der Krankenkasse bearbeitet werden und dann muss man erstmal überhaupt einen Termin bekommen, der natürlich nicht in den nächsten Tagen einen freien Termin hat. Sowas dauert..

Zudem ist dein Arbeitgeber gesetzlich verpflichtet dich über den Mutterschutz aufzuklären und eine Gefährdungsbeurteilung durchgehen. Der Arbeitgeber muss eine werdende Mutter während der Schwangerschaft so beschäftigen und ihren Arbeitsplatz einschließlich der Maschinen, Werkzeuge und Geräte so einrichten, dass sie vor Gefährdungen für die Gesundheit ausreichend geschützt ist.

Wenn er das nicht kann, muss er dich freistellen.

Wende dich bei Streit an die Aufsichtsbehörde deiner Nähe die klärt in Zweifelsfällen sehr sehr gut!!

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Re: Schwanger,Arbeit,Chef

Antwort von anna-, 15. SSW am 07.09.2023, 13:38 Uhr

Als erstes:
Chef macht Gefährdungsberuteilung. Rein rechtlich hätte er es an dem Tag machen müssen, an dem du es ihm Mittgeteilt hast.
Dann muss er deinen Arbeitsplatz anpassen. Sprich, kein Heben von mehr als 5kg, Möglichkeiten dich regelmäßig hinzusetzen, etc

Wenn er will, dass du ins BV gehst, wird er es dir aussprechen müssen. Das hat für ihm auch keinen Nachteil, er bekommt, egal wer es ausspricht, dein Gehalt von der Krankenkasse wieder. Keine Ahnung, warum sich die AG da so quer stellen. Vorallem wenn sie es wollen.
Der Arzt darf es NUR, wenn es einen medizinischen Grund gibt (Risikoschwangerschaft). Mit der Arbeit hat er nichts zu tun.

Dann: nicht ewig krank schreiben lassen. Du kommst ins Krankengeld, bedeutet weniger Elterngeld. Mach das, was du arbeiten darfst (schau mal ins MuSchG oder googel mal Beruf+Schwangerschaft). Schwanger bist du quasi unkündbar. Da musst du schon grob Fahrlässig sein.

Lass dich nicht unter Druck setzten, dei Chef ist einfach ein Uninformierter Idiot.

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