Schwanger - wer noch?

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Geschrieben von MaJuni, 9. SSW am 03.11.2021, 14:26 Uhr

Resturlaub aus Vollzeit - Vergütung?

Hallo zusammen,

ich hoffe, das passt hierher. Ich arbeite aktuell 50% in der Elternzeit und bin wieder schwanger.
Ich habe von vor der letzten Schwangerschaft noch 16 Tage (Vollzeit) Urlaub übrig.
Ich habe derzeit den gleichen Urlaubsanspruch wie meine Vollzeit Kollegen (28 Tage), diese wurden im Zeit System auch zusammen geschmissen, also Vollzeit und Teilzeit Urlaub gesamt.
Was in meinen Augen nicht richtig ist, da ja die 16 Tage 8h Wert sind und die anderen nur 4h.

Wenn ich nun die Elternzeit zum Mutterschutz beende, lebt ja der Vollzeit Vertrag wieder auf, d. H. Ich würde für die 14 Wochen wieder Vollzeit Urlaubsanspruch erwerben oder? Ich hoffe ihr versteht was ich meine

Müsste dann der Vollzeit Urlaub nicht auch mit dem Vollzeit Gehalt vergütet werden wenn ich diesen komplett vorm Mutterschutz nehme ?

Oder müsste ich dann die Elternzeit beenden, dann den vollzeit Urlaub nehmen und dann in Mutterschutz gehen ?

Hoffe ihr könnt mir helfen

 
3 Antworten:

Re: Resturlaub aus Vollzeit - Vergütung?

Antwort von Babyborn18 am 03.11.2021, 16:27 Uhr

Hallo,

ich bin nicht sicher, ob ich dich richtig verstehe ;) aber bzgl Urlaubsanspruch ist weniger die Stundenanzahl relevant, sondern viel mehr die Tage, an denen du arbeitest. Arbeitest du 20 Stunden an 5 Tagen, hast du den gleichen Urlaubsanspruch wie jemand, der Vollzeit an 5 Tagen arbeitest. Erst wenn du z. B. 3 oder 4 Tage die Woche arbeitest, statt 5, reduziert sich dein Urlaubsanspruch.

Zum anderen kann ich leider nix sagen. Und wie gesagt, ich weiß auch nicht, ob dir der erste Part hilft ;)

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Re: Resturlaub aus Vollzeit - Vergütung?

Antwort von MaJuni am 03.11.2021, 17:10 Uhr

Danke dir :)
Also so ganz verstehe ich das irgendwie nicht...
Ich arbeite 5h an 4 Tagen (montags habe ich frei) in unserem Zeiterfassungssystem ist jedoch jeder Tag (Mo-Fr) mit 4h hinterlegt, sodass ich quasi jeden Tag 1h mehr arbeite und Montag - 4h.
Daher habe ich den gleichen Urlaubsanspruch wie Vollzeit Kräfte, so wurde mir das erklärt.
Allerdings ist es ja so, dass wenn ich die 16 Tage aus 2019 da auch genommen hätte (ging wegen au nicht mehr) hätte ich für diese 3 Wochen ja auch 100% Lohn bekommen.
Wenn ich die nun nächstes Jahr vor demMutterschutz nehme, bekomme ich für diese 3 Wochen Urlaub "nur" mein Teilzeit Gehalt, also 50%.
Und das finde ich ehrlich gesagt etwas unglücklich

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Re: Resturlaub aus Vollzeit - Vergütung?

Antwort von beyondthemaze am 04.11.2021, 12:36 Uhr

Verstehe ich richtig dass du den Urlaub ausgezahlt bekommen möchtest?

Der Urlaubsanspruch verlängert sich wenn er durch Elternzeit unterbrochen wird.

Du kannst also den nicht genommenen Urlaub in Anschluss an die Elternzeit nehmen

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