Geschrieben von Larinamina am 06.05.2022, 13:55 Uhr |
Regelung zu Probezeit nicht verstanden
Hallo liebe Bald-Mamis und alle interessierten Leser :)
Ich habe einen neuen Job angenommen, welcher am 1.6 startet. Es handelt sich um einen unbefristeten Vertrag mit 6 Monaten Probezeit. Wie es das Schicksal so will hat es genau jetzt mit einer Schwangerschaft geklappt... ich beginne demnach in der 4 Schwangerschaftswoche zu arbeiten an.
Jetzt verstehe ich leider die Regelung nicht so ganz. Es heißt: ich kann aufgrund von Mutterschutz nicht gekündigt werden in der Probezeit. 4 Monate nach der Geburt könnte mich der AG aber kündigen? Ist das korrekt? Trotz unbefristetem Vertrag?
Könnte man, falls diese 4 Monate nach Geburt Kündigung möglich wäre, dann nicht "einfach" mit einer dreijährigen Elternzeit eine Kündigung wieder unmöglich machen? Sprich, man nur gekündigt werden könnte, wenn man keine Elternzeit anmeldet?
Hätte ich dann trotzdem die Möglichkeit, im selben Betrieb in den 3 Jahren Elternzeit in Teilzeit zu arbeiten oder muss der AG das auch wollen?
Ich bin leider sehr überrumpelt von den neuen Gegebenheiten und bin euch dankbar für euren Rat < 3
VG
Larina
Re: Regelung zu Probezeit nicht verstanden
Antwort von Susi1984x2 am 06.05.2022, 14:30 Uhr
Nein du kannst nicht einfach so gekündigt werden da du einen unbefristeten AV hast - auch unabhängig von Geburt und Elternzeit. Eine Kündigung bei einem unbefristeten AV kann nur aus betrieblichen Gründen (Insolvenz zb) oder aus Personenbedingten Gründen (nach Abmahnung oder bei grobem Vergehen) erfolgen.
Re: Regelung zu Probezeit nicht verstanden
Antwort von Susi1984x2 am 06.05.2022, 14:31 Uhr
Ergänzend noch mal: deine Probezeit darf nicht verlängert oder auf nach der Geburt, verschoben werden.
Re: Regelung zu Probezeit nicht verstanden
Antwort von mellomania am 06.05.2022, 15:25 Uhr
der AG kann dir ab dem 1. tag nach der elternzeit kündigen. wenn er das möchte, kann er das auch. er gibt betriebliche gründe an, die er dir nicht beweisen muss. probezeit gilt als bestanden. frage wäre auch, ob man da noch arbeiten möchte wenn einen der AG nicht mehr haben will. die tz in ez kann er dir zwar nicht direkt ablehnen, er kann dir aber unmögliche zeiten anbieten wo er weiß, dass du die nicht arbeiten kannst. dann hat er seine schuldigkeit getan und wenn es bei dir nicht klappt, ist das nicht mehr sein problem. sozusagen. klingt hart aber selbst wenn du dich zurückklagst, arbeiten wollte ich so wo dann nicht mehr.
Re: Regelung zu Probezeit nicht verstanden
Antwort von Susi1984x2 am 06.05.2022, 16:16 Uhr
Natürlich muss eine betriebsbedingte Kündigung begründet werden. Spätestens nach Einreichung einer Kündigungsschutzklage. Er muss eine Sozialauswahl durchführen und belegen. Und bei einer Kündigung aus einem unbefristeten AV würde ich immer auf Wiedereinstellung klagen. Selten lassen Arbeitgeber eine Rückkehr zu und zahlen dann lieber eine Abfindung.
So weit ist die hier beschriebene Situation aber ja noch lange nicht. Vielleicht ist der Arbeitgeber familienfreundlich und die gemalten Worstcase-Szenarien müssen gar nicht in Betracht gezogen werden.
Re: Regelung zu Probezeit nicht verstanden
Antwort von Susi1984x2 am 06.05.2022, 16:20 Uhr
Kündigungsschutz nach der Elternzeit greift aber erst bei einer bestimmten Anzahl an Beschäftigten und nicht für Kleinunternehmen…der Vollständigkeit halber.
Re: Regelung zu Probezeit nicht verstanden
Antwort von Lana1987 am 06.05.2022, 17:33 Uhr
Da Du jetzt positiv getestet hast und man von der letzten Regel ausgeht. Bist Du dann wahrscheinlich in der 7.-8. Schwangerschaftswoche und nicht in der 4.
Re: Regelung zu Probezeit nicht verstanden
Antwort von Larinamina am 09.05.2022, 9:07 Uhr
Oh ja, du hast natürlich Recht! Danke < 3
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