Schwanger - wer noch?

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Geschrieben von Danyshope am 29.08.2017, 21:28 Uhr

Normalerweise...

ALG2 ja, da wird das Einkommen als Bedarfsgemeinschaft von allen in einem Haushalt lebenden Personen angefragt. Ob verheiratet oder nicht spielt da keine Rolle. Gleiches für Sozialgeld.

Für ALG1 nein.

 
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