Schwanger - wer noch?

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Geschrieben von Incor am 26.09.2003, 12:16 Uhr

Nochmal zur Schablone...

...die gilt nicht für Bücher- und Warensendungen, da kommt es lediglich auf das Gewicht an.

In dem Gebührenheft der Post gibt es da jeweils so eine kleine Anmerkung mit **, dass die Höchstmaße L, B, H zusammen 900mm betragen, jedoch in keiner Ausdehnung länger als 600mm.

Das Heft habe ich "meinen" Postangestellten so lange immer wieder vor die Nase gehalten, bis sie es kapiert hatten *lol*.

Zur Werbung: ich finde es halt nicht so toll, denn wenn das jede/r macht, ist hier bald kein Platz mehr für andere Postings...
Und, @Marion, du kannst dir ja auch einen Verkäufer, mit dem du zufrieden warst, unter deine Favoriten legen ;-)

Euch allen noch eine schöne Schwangerschaft!

LG
Incor

 
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