Schwanger - wer noch?

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Geschrieben von Dachpappe am 23.07.2013, 13:32 Uhr

Noch eine Geld-Frage :-)

Seit Anfang 2013 ist es gesetztlich so geregelt, dass man dem Vater nur das Umgangs/Sorge?? recht verweigern kann, wenn es dafür stichhaltige Gründe gibt. Finde ich auch gut so. Aber das ist ja nicht die Frage.

Mal anders herum. Warum gehst du nicht zum Amt und lässt dir das von denen erklären. Das ist am einfachsten und die Antwort ist auch stichhaltig. Eventuell können die dir sogar telefonisch Auskunft geben.

Hier zu fragen bringt doch nichts. Vielleicht gibt es noch Sachen zu berücksichtigen, die du gar nicht angesprochen hast, nach der der Mensch vom Amt fragen würde, um das zu berücksichtigen.

 
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