Schwanger - wer noch?

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von ThinkPink, 17. SSW  am 23.07.2013, 7:07 Uhr

Noch eine Geld-Frage :-)

Wir sind unverheiratet., erwarten unser 1. Baby, ich bin Arzthelferin und mein Gehalt wurde vor ein paar Monaten gekürzt! Nun die Frage ich komme mit dem Elterngeld lt Elterngeld rechner auf ca 370 € (auf 2 jahre aufgeteilt)+ 160 € kindergeld, ist das nicht unter dem Existenzminimum? Muss mein Freund für uns beide aufkommen? Also für das kind ist klar aber für mich? Habt ihr eine Idee wo ich mich informieren kann ob es Finanzielle staatl. Unterstützung für den Zeitraum gibt? Kann ich was im 2. Jahr elternzeit dazu verdienen ohne das es vom elterngeld abgezogen wird?? Sorry so viele Frage

 
17 Antworten:

Re: Noch eine Geld-Frage :-)

Antwort von Sternenschnuppe am 23.07.2013, 7:10 Uhr

Hallo

Klar muss Dein Freund auch für Dich aufkommen.
Kindergeld sind 184€ + Elterngeld.
Wenn es so eng ist, dann lasse es nicht splitten und geh nach dem Jahr wieder arbeiten.

Wenn 370€ die Hälfte sind, dann habt ihr ja normal 740€ + Kindergeld + das was Dein Freund hat.

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Re: Noch eine Geld-Frage :-)

Antwort von Pünktchensmami84, 10. SSW am 23.07.2013, 8:07 Uhr

Ich Musste ja etwas schmunzeln als ich den Beitrag gelesen habe. Und bin genau der gleichen Meinung lass dein Elterngeld nicht splitten und geh dann nach einem Jahr wieder arbeiten. Und falls du arbeiten gehst wenn du elterngeld beziehst wird dir etwas abgezogen egal wie wenig du verdienst.

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Re: Noch eine Geld-Frage :-)

Antwort von Sternenschnuppe am 23.07.2013, 8:15 Uhr

Im zweiten Jahr würde nix mehr abgezogen.
Aber wieso soll der Steuerzahler für die aufkommen, während sie sich die 2. Hälfte aufspart ?

Und der Vater steht da genauso in der Pflicht.

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Re: Noch eine Geld-Frage :-)

Antwort von mf4 am 23.07.2013, 8:51 Uhr

Dein Freund ist euch gegenüber verpflichtet... wenn nicht er zuerst, wer dann? Lebt ihr zusammen dann wird z.B. bei Antragstellung auf H4 sein Einkomme mit eingerechnet wie dann auch Kindergeld usw.
Was du/ihr bekommen würdet kann man so einfach nicht sagen. Kommt ja auch darauf an, ob und wie viel Miete ihr zahlt usw.

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Re: Noch eine Geld-Frage :-)

Antwort von keinnamemehrfrei am 23.07.2013, 9:26 Uhr

da du das Geld aufgesplittet hast, bist du für die Situation quasi selber schuld. durch das halbieren wird man nicht anders behandelt.

wohnt ihr denn zusammen? Oder wohnst du allein? und warum 160 Kindergeld? Es sind doch 184.

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Re: Noch eine Geld-Frage :-)

Antwort von Niky89, 37. SSW am 23.07.2013, 10:40 Uhr

Huhu,

du kannst trotz, dass du Elterngeld beziehst noch 30 Stunden die Woche arbeiten gehen.
Schau mal hier findest du alles intressantes zum Elterngeld:
http://www.elterngeld.net/elterngeld.html

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Re: Noch eine Geld-Frage :-)

Antwort von Wurm am 23.07.2013, 11:05 Uhr

Ich bin jetzt auch keine Expertin, aber ich fürchte, dein Freund muss nur fürs Kind aufkommen. Da muss er gewissen Unterhalt zahlen, der von seinem Gehalt abhängt. Für deine Gehaltseinbußen ist er aber nicht verantwortlich, da ihr nicht verheiratet seid. Anderseits hat er als nur-Freund und nicht Ehemann aber auch keinerlei Rechte auf sein Kind. Er muss nur zahlen, aber wenn du ihm den Umgang mit dem Kind verweigerst, hat er keine chance. Nur wenn ein Kind in einer Ehe geboren wird, muss der Vater einerseits für Kind UND Mutter aufkommen, andererseits hat er aber auch alle Rechte auf das Kind. IM Fall einer Ehe werden dann eure Gehälter (also dein Elterngeld + sein Gehalt) addiert und jedem steht die HÄlfte zu. (Falls das jemand in einer Ehe überhaupt so genau nimmt...) Aber wenn ihr z.B. im Trennungsjahr wärd, also noch verheiratet, würde das genau so gemacht werden.
Aber wie gesagt, ich bin keine Expertin... Evtl. sieht es ja doch anders aus...
Ich wünsch dir alles Gute!!

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@ Wurm : Du liegst falsch !

Antwort von Sternenschnuppe am 23.07.2013, 11:26 Uhr

Ich staune gerade. Kein Angriff, aber das sind total falsche Informationen.

Er muss bis das Kind mindestens 3 ist Betreuungsunterhalt zahlen sofern er kann.
Das ist in der Regel die Differenz zwischen Elterngeld und altem Einkommen der Frau.
Und Kindesunterhalt.

Und selbstverständlich hat er ein Umgangsrecht und zum Glück neuerdings auf Antrag recht zügig das gemeinsame Sorgerecht.

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Sorry!!

Antwort von Wurm am 23.07.2013, 12:00 Uhr

Ups sorry!!!
Wollte keine falschen Sachen hier verbreiten. Habe nur beide Fälle in meinem Freundeskreis (eine Mama, die keinen Unterhalt bekommt und einen Papa, der seinen Sohn nicht sehen darf, aber für ihn zahlen muss), drum bin ich davon ausgegangen, dass so das Gesetz ist. (Die beiden Freunde haben mir das auch so erzählt)
Werde in Zukunft besser aufpassen!

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Re: Noch eine Geld-Frage :-)

Antwort von Dachpappe am 23.07.2013, 13:32 Uhr

Seit Anfang 2013 ist es gesetztlich so geregelt, dass man dem Vater nur das Umgangs/Sorge?? recht verweigern kann, wenn es dafür stichhaltige Gründe gibt. Finde ich auch gut so. Aber das ist ja nicht die Frage.

Mal anders herum. Warum gehst du nicht zum Amt und lässt dir das von denen erklären. Das ist am einfachsten und die Antwort ist auch stichhaltig. Eventuell können die dir sogar telefonisch Auskunft geben.

Hier zu fragen bringt doch nichts. Vielleicht gibt es noch Sachen zu berücksichtigen, die du gar nicht angesprochen hast, nach der der Mensch vom Amt fragen würde, um das zu berücksichtigen.

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Re: Sorry!!

Antwort von Sternenschnuppe am 23.07.2013, 13:48 Uhr

Dann sag der Freundin mal sie soll zum Jugendamt gehen und eine Beistandschaft einrichten und Unterhaltsvorschuss beantragen, die kümmern sich dann um die Finanzen.
Und Deinem Freund er soll aufhören zu jammern und seinen Hintern bewegen.
Ein Umgangsrecht konnte er schon immer einklagen, und neuerdings auch Sorgerecht eben das gemeinsame.
Mutter verweigert ist sehr lasch, oder was hat er bereits unternommen um sein Kind zu sehen ?

Ich bin da etwas empfindlich, also lese es bitte mit freundlicher Betonung, aber wir haben viele Gerichtsverfahren hinter uns um die Kinder meines Mannes damals sehen zu können, es gibt viele Wege die man gehen kann, wenn man will .....

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Re: Noch eine Geld-Frage :-)

Antwort von ThinkPink am 23.07.2013, 14:25 Uhr

Danke erstmal für die Antworten:) also wir leben zusammen. ..ich möchte auf jeden fall die ersten 2 jahre für meinen zwerg da sein und nicht gleich nach nem jahr wieder abgeben. Also wäre es ja gut wenn ich was dazu verdienen darf

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Re: Noch eine Geld-Frage :-)

Antwort von Sternenschnuppe am 23.07.2013, 14:36 Uhr

Ja, das kannst Du im 2. Jahr ohne Abzüge.
2 Jahre Zuhause bleiben ist auch völlig verständlich.
Ist eben eine Finanzierungsfrage.

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Re: Sorry!!

Antwort von Wurm am 23.07.2013, 14:51 Uhr

Hm, also das Kind meiner Freundin ist mittlerweile 3 Jahre, geht in den Kindergarten und sie is längst wieder vollzeit arbeiten. Sie hat damals nur das Elterngeld genommen (1 Jahr, dann hat's auch finanziell hingehauen) und ist danach direkt wieder Vollzeit in die Arbeit. Meiner Freundin kann ich also leider keine Empfehlungen mehr geben.
Und mein Freund (naja eher Bekannter) hat schon einiges versucht. Kein Gerichtsverfahren, das ist richtig, dazu haben ihm aber auch die finanziellen Mittel gefehlt. Der Unterhalt, den er zahlt, ist auch minimal, aber für ihn trotzdem eine Menge, da er echt wenig verdient. Seine aktuelle Freundin will jetzt ein Kind von ihm, aber er will erst heiraten, damit ihm sowas nicht nochmal passiert:-)

Naja und beide haben mir ihre Situation so geschildert, als ob sie die aktuelle gesetzliche Lage widerspiegeln würde. Drum hab ich's auch so ins Forum gepostet. War etwas voreilig, sorry!

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Re: Sorry!!

Antwort von Sternenschnuppe am 23.07.2013, 15:13 Uhr

Macht ja nix :-) Vielleicht hilft es Deinen Freunden ja nun.

Freundin : Und wenn sie 3000 € netto verdient, egal, Kindesunterhalt steht ihr zu, da hilft wie oben gesagt das Jugendamt kostenfrei. Beistandschaft -a-+ Unterhaltsvorschuss.

Freund : Ohne Verfahren keine Chance. Ist das Einkommen gering kann er für einmalig 10€ beim Amtsgericht einen Beratungsschein bekommen und kann sich umsonst beraten lassen beim Anwalt seiner Wahl ! Auch Prozesskostenhilfe etc. bekommt er dann.
Also auch das eher von ihm eine Ausrede für seine Antriebslosigkeit .
Sowas weiß jeder Anwalt und rät es einem wenn man sich beraten lässt.

Weiteres Kind obwohl er das erste schon nicht versorgen kann mit dem Mindestunterhalt ?
Sag ich mal lieber nix zu.

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Re: Noch eine Geld-Frage :-)

Antwort von Christine70 am 23.07.2013, 15:50 Uhr

hab ich einen denkfehler? wenn du ab dem 2. jahr stundenweise arbeiten gehen willst, wohin kommt dann dein kind ??? du willst es doch nicht weggeben.

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Re: Sorry!!

Antwort von Wurm am 23.07.2013, 18:55 Uhr

Meine Freundin bekommt ja Unterhalt fürs Kind, aber halt keinen für sich selbst. Wenn sie nach dem Jahr Elternzeit nicht sofort wieder Vollzeit gearbeitet hätte, hätte sie für den Verdienstausfall keine Unterhaltszahlungen von ihrem Exfreund erhalten. Der zahlt nur fürs Kind. Das ist ja ein feiner Unterschied. Eine geschiedene Ehefrau würde in der Zeit, wo sie wegen Elternzeit nicht voll arbeiten kann, eine Ausgleichszahlung vom Exmann kriegen, weil sie ja dafür das gemeinsame Kind versorgt.

Na wie gesagt, der "Freund" ist eher ein Bekannter und du hast schon recht, vermutlich hat er sich nicht unbedingt den A. aufgerissen, um sein Kind sehen zu dürfen. Er schimpft halt immer nur, dass er zahlen muss, aber kein Umgangsrecht hat.

Naja insgesamt ist es wohl in einer Ehe einfacher. Da hat der Vater automatisch ohne Gerichtsverfahren das gemeinsame Sorgerecht und die Mutter ist in der Zeit, wo sie wegen Kindererziehung net voll arbeiten kann, automatisch vom Ehemann versorgt, selbst wenn man sich trennen sollte. Ich find die Ehe auch altmodisch, aber in dem FAll sehr praktisch:-)

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