Geschrieben von vovo, ET+2. SSW am 11.09.2007, 11:19 Uhr |
Noch eine Frage zum Elterngeld, wer kennt sich aus?
Hallo
kurz und knapp gesagt steht dir der Durchschnitt deines Gehaltes der letzten 12 Monate zu Verfügung. Wenn du also nur z.b. 6 Monate gearbeitet hast dann eben der Durchschnitt von dem 6 Monaten. Dein Arbeitgeber darf dich jedoch in der SS überhaupt nicht kündigen!!! Außer du hattest ein Zeitvertrag der ausgelaufen wäre, ansonsten stehst du unter Kündigungsschutz!!!
LG
Yvonne
- Noch eine Frage zum Elterngeld, wer kennt sich aus? - Indes, 9. SSW 11.09.07, 11:09
- Re: Noch eine Frage zum Elterngeld, wer kennt sich aus? - two_kids 11.09.07, 11:17
- Re: Noch eine Frage zum Elterngeld, wer kennt sich aus? - vovo, ET+2. SSW 11.09.07, 11:19
- es ist IMMER der durchschnitt von 12 monaten - two_kids 11.09.07, 11:39
- Re: es ist IMMER der durchschnitt von 12 monaten - Roxylady, 20. SSW 11.09.07, 12:11
- Der darf dich nicht kündigen, so sieht´s aus... - thurid, 40. SSW 11.09.07, 12:45
- Re: Der darf dich nicht kündigen, so sieht´s aus... - AH1, 33. SSW 11.09.07, 14:22
- Re: Noch eine Frage zum Elterngeld, wer kennt sich aus? - snoopy22, 31. SSW 11.09.07, 19:23
Schilddrüsenwert zu niedrig 0,45
Muss ich, wenn ja wie, dem Arbeitgeber mitteilen...
Unsere HP wer mal schauen mag
Frage
BIN NEU HIER!!
Kann mir das bitte jemand erklären???
Gestern Kreißsaal angeguckt....heute der nächste
@jessica1981 Betreff: Kampfmittelräumung !
Tochter hat scharlach ich wohl auch