Schwanger - wer noch?

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Geschrieben von thurid, 40. SSW am 11.09.2007, 12:45 Uhr

Der darf dich nicht kündigen, so sieht´s aus...

Weiß dein AG dass du schwanger bist?
Dann darf er dich nämlich nicht kündigen.
Er muss seine Kündigung auch zurückziehen, wenn du ihn innerhalb von 14 Tagen (nach Erhalt der Kündigung) darüber informierst.
Elterngeld bekommst du immer, im Zweifelsfall den Mindestsatz von 300 €.
Musst halt ausrechnen, in wieweit sich das Lohnt (67% vom Nettoeinkommen der letzten 12 Monate vor der Geburt...ohne die Mutterschutzmonate 6 Wochen vor Termin...9

 
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