Geschrieben von thurid, 40. SSW am 11.09.2007, 12:45 Uhr |
Der darf dich nicht kündigen, so sieht´s aus...
Weiß dein AG dass du schwanger bist?
Dann darf er dich nämlich nicht kündigen.
Er muss seine Kündigung auch zurückziehen, wenn du ihn innerhalb von 14 Tagen (nach Erhalt der Kündigung) darüber informierst.
Elterngeld bekommst du immer, im Zweifelsfall den Mindestsatz von 300 €.
Musst halt ausrechnen, in wieweit sich das Lohnt (67% vom Nettoeinkommen der letzten 12 Monate vor der Geburt...ohne die Mutterschutzmonate 6 Wochen vor Termin...9
- Noch eine Frage zum Elterngeld, wer kennt sich aus? - Indes, 9. SSW 11.09.07, 11:09
- Re: Noch eine Frage zum Elterngeld, wer kennt sich aus? - two_kids 11.09.07, 11:17
- Re: Noch eine Frage zum Elterngeld, wer kennt sich aus? - vovo, ET+2. SSW 11.09.07, 11:19
- es ist IMMER der durchschnitt von 12 monaten - two_kids 11.09.07, 11:39
- Re: es ist IMMER der durchschnitt von 12 monaten - Roxylady, 20. SSW 11.09.07, 12:11
- Der darf dich nicht kündigen, so sieht´s aus... - thurid, 40. SSW 11.09.07, 12:45
- Re: Der darf dich nicht kündigen, so sieht´s aus... - AH1, 33. SSW 11.09.07, 14:22
- Re: Noch eine Frage zum Elterngeld, wer kennt sich aus? - snoopy22, 31. SSW 11.09.07, 19:23
Schilddrüsenwert zu niedrig 0,45
Muss ich, wenn ja wie, dem Arbeitgeber mitteilen...
Unsere HP wer mal schauen mag
Frage
BIN NEU HIER!!
Kann mir das bitte jemand erklären???
Gestern Kreißsaal angeguckt....heute der nächste
@jessica1981 Betreff: Kampfmittelräumung !
Tochter hat scharlach ich wohl auch