Schwanger - wer noch?

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Geschrieben von Silja, 17. SSW am 11.09.2007, 9:24 Uhr

kann mir das bitte jemand erklären???

Was bei Elterngeld und Teilzeitarbeit zu beachten ist:
Bei der Berechnung des Elterngeldes wird das Einkommen aus Teilzeitarbeit mit berücksichtigt. Der Elterngeld-Berechtigte erhält dann 67% der Differenz zwischen dem durchschnittlichen Einkommen vor der Geburt und dem voraussichtlichen Einkommen nach der Geburt. Die Aufnahme einer TZ-Beschäftigung während des Elterngeld Bezuges ist der Elterngeldstelle umgehend mitzuteilen, damit das Elterngeld, falls erforderlich, neu berechnet werden kann.

 
2 Antworten:

Re: kann mir das bitte jemand erklären???

Antwort von two_kids am 11.09.2007, 9:35 Uhr

beispiel:

man hat vor der geburt 2000 € verdient. nach der geburt verdient man 800 € in teilzeit.

das elterngeld berechnet sich dann so:

2000 € - 800 € = 1200 € und davon dann 67 % = 804 €

man bekommt dann also 804 € elterngeld plus das teilzeitgehalt.

lg two_kids

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Re: kann mir das bitte jemand erklären???

Antwort von Silja, 17. SSW am 11.09.2007, 10:09 Uhr

man, ist das kompliziert :-) Danke für die Hilfe!

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