Schwanger - wer noch?

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Geschrieben von Silja, 17. SSW am 11.09.2007, 9:24 Uhr

kann mir das bitte jemand erklären???

Was bei Elterngeld und Teilzeitarbeit zu beachten ist:
Bei der Berechnung des Elterngeldes wird das Einkommen aus Teilzeitarbeit mit berücksichtigt. Der Elterngeld-Berechtigte erhält dann 67% der Differenz zwischen dem durchschnittlichen Einkommen vor der Geburt und dem voraussichtlichen Einkommen nach der Geburt. Die Aufnahme einer TZ-Beschäftigung während des Elterngeld Bezuges ist der Elterngeldstelle umgehend mitzuteilen, damit das Elterngeld, falls erforderlich, neu berechnet werden kann.

 
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