Geschrieben von Silja, 17. SSW am 11.09.2007, 9:24 Uhr |
kann mir das bitte jemand erklären???
Was bei Elterngeld und Teilzeitarbeit zu beachten ist:
Bei der Berechnung des Elterngeldes wird das Einkommen aus Teilzeitarbeit mit berücksichtigt. Der Elterngeld-Berechtigte erhält dann 67% der Differenz zwischen dem durchschnittlichen Einkommen vor der Geburt und dem voraussichtlichen Einkommen nach der Geburt. Die Aufnahme einer TZ-Beschäftigung während des Elterngeld Bezuges ist der Elterngeldstelle umgehend mitzuteilen, damit das Elterngeld, falls erforderlich, neu berechnet werden kann.
- kann mir das bitte jemand erklären??? - Silja, 17. SSW 11.09.07, 9:24
- Re: kann mir das bitte jemand erklären??? - two_kids 11.09.07, 9:35
- Re: kann mir das bitte jemand erklären??? - Silja, 17. SSW 11.09.07, 10:09
@jessica1981 Betreff: Kampfmittelräumung !
Tochter hat scharlach ich wohl auch
Starker Ausfluss
@all Frage wegen Einleitung
Habt ihr `ne idee?
Wegen op eher holen
Eine Frage !
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