Geschrieben von krümmelchen11.2007, 31. SSW am 11.09.2007, 11:04 Uhr |
Muss ich, wenn ja wie, dem Arbeitgeber mitteilen...
ich Elternzeit nehme?
Morgen Mädels!
bin jetzt in der 31 SSW, und da ich seit der 17.SSW ein Beschäftigungsverbot habe, und eigentlich seit dem gar keinen Kontakt zum Arbeitgeber habe weiß ich nun nicht wie ich vorgehen soll.
Ich muss dem Arbeitgeber doch sicherlich melden das ich nach dem Mutterschutz Elternzeit nehme, oder? Obwohl mein Vertrag sowieso im März ausläuft, aber bis dahin könnte ich ja sonst theoretisch arbeiten.
Hoffe ihr könnt mir helfen.
LG Magda
Re: Muss ich, wenn ja wie, dem Arbeitgeber mitteilen...
Antwort von Muckefutz, nix mehr. SSW am 11.09.2007, 11:08 Uhr
Hallo,
ja, du musst es dem AG schriftlich mitteilen, und zwar 6 Wochen vor Beginn der EZ (also spätestens 2 Wochen nach der Geburt).
Es bietet sich jedoch an, es vorher zu erledigen, da du 2 Wochen nach der Entbindung erfahrungsgemäß ganz andere Sorgen hast...;-)))
VG
Re: Muss ich, wenn ja wie, dem Arbeitgeber mitteilen...
Antwort von krümmelchen11.2007 am 11.09.2007, 11:10 Uhr
Muss ich das an den arbeitgeber richten, oder reicht an die Verwaltung?
Re: Muss ich, wenn ja wie, dem Arbeitgeber mitteilen...
Antwort von Muckefutz, nix mehr. SSW am 11.09.2007, 11:15 Uhr
an den AG! Der kann das dann an die Verwaltung weiterleiten, aber er ist derjenige, den du zu informieren hast. Sonst kann´s Ärger geben - je nach dem wie der AG so drauf ist;-)
Ok,vielen Lieben Dank!oT aber LG
Antwort von krümmelchen11.2007, 31. SSW am 11.09.2007, 11:16 Uhr
.
Es sind 7 Wochen vorher!!
Antwort von AH1, 33. SSW am 11.09.2007, 14:30 Uhr
... also genau eine Woche nach der Geburt. Da hat der Gestzgeber was vereinfacht und nicht an die praxis gedacht. ;-(
"§ 16 Inanspruchnahme der Elternzeit
(1) Wer Elternzeit beanspruchen will, muss sie spätestens sieben Wochen vor Beginn schriftlich vom Arbeitgeber verlangen und gleichzeitig erklären, für welche Zeiten innerhalb von zwei Jahren Elternzeit genommen werden soll. "
Ciao Antje
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