Schwanger - wer noch?

Schwanger - wer noch?

Fotogalerie

Redaktion

 
Ansicht der Antworten wählen:

Geschrieben von krümmelchen11.2007, 31. SSW am 11.09.2007, 11:04 Uhr

Muss ich, wenn ja wie, dem Arbeitgeber mitteilen...

ich Elternzeit nehme?

Morgen Mädels!
bin jetzt in der 31 SSW, und da ich seit der 17.SSW ein Beschäftigungsverbot habe, und eigentlich seit dem gar keinen Kontakt zum Arbeitgeber habe weiß ich nun nicht wie ich vorgehen soll.
Ich muss dem Arbeitgeber doch sicherlich melden das ich nach dem Mutterschutz Elternzeit nehme, oder? Obwohl mein Vertrag sowieso im März ausläuft, aber bis dahin könnte ich ja sonst theoretisch arbeiten.
Hoffe ihr könnt mir helfen.
LG Magda

 
5 Antworten:

Re: Muss ich, wenn ja wie, dem Arbeitgeber mitteilen...

Antwort von Muckefutz, nix mehr. SSW am 11.09.2007, 11:08 Uhr

Hallo,
ja, du musst es dem AG schriftlich mitteilen, und zwar 6 Wochen vor Beginn der EZ (also spätestens 2 Wochen nach der Geburt).

Es bietet sich jedoch an, es vorher zu erledigen, da du 2 Wochen nach der Entbindung erfahrungsgemäß ganz andere Sorgen hast...;-)))

VG

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: Muss ich, wenn ja wie, dem Arbeitgeber mitteilen...

Antwort von krümmelchen11.2007 am 11.09.2007, 11:10 Uhr

Muss ich das an den arbeitgeber richten, oder reicht an die Verwaltung?

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: Muss ich, wenn ja wie, dem Arbeitgeber mitteilen...

Antwort von Muckefutz, nix mehr. SSW am 11.09.2007, 11:15 Uhr

an den AG! Der kann das dann an die Verwaltung weiterleiten, aber er ist derjenige, den du zu informieren hast. Sonst kann´s Ärger geben - je nach dem wie der AG so drauf ist;-)

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Ok,vielen Lieben Dank!oT aber LG

Antwort von krümmelchen11.2007, 31. SSW am 11.09.2007, 11:16 Uhr

.

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Es sind 7 Wochen vorher!!

Antwort von AH1, 33. SSW am 11.09.2007, 14:30 Uhr

... also genau eine Woche nach der Geburt. Da hat der Gestzgeber was vereinfacht und nicht an die praxis gedacht. ;-(

"§ 16 Inanspruchnahme der Elternzeit
(1) Wer Elternzeit beanspruchen will, muss sie spätestens sieben Wochen vor Beginn schriftlich vom Arbeitgeber verlangen und gleichzeitig erklären, für welche Zeiten innerhalb von zwei Jahren Elternzeit genommen werden soll. "

Ciao Antje

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Schwangerschaftsnewsletter
Ähnliche Fragen

Ähnliche Fragen und Beiträge in unseren Foren rund um die Schwangerschaft

Ärger mit dem Arbeitgeber :(

Hallo ihr Lieben, ich bin in meinem 2ten Ausbildungsjahr und bin krankgeschrieben wegen zu hohen Blutdruck und Schmerzen. Ich komme morgen in die zehnte SSW. Heute kam ein Einschreiben meines Ausbildungsbetriebes. Es war eine Kündigung. Der Betrieb wusste bis jetzt nicht, ...

von Würmchen2020 31.07.2019

Frage und Antworten lesen

Stichwort: Arbeitgeber Forum: Schwanger - wer noch?

Wann als Erzieherin Arbeitgeber informieren?

Ich bin gerade in einer sehr blöden Situation. Ich bin in der 7. Ssw und hatte zu Beginn der Schwangerschaft Schmierblutungen. Ich war eine Woche krank geschrieben. Dann war ich wieder beim Ultraschall und man sah nur die Fruchthöhle. Der Arzt hatmeine Ssw zurückdatiert auf ca ...

von Mami20102012, 7. SSW 01.10.2021

Frage und Antworten lesen

Stichwort: Arbeitgeber Forum: Schwanger - wer noch?
Die letzten 10 Beiträge im Forum Schwanger - wer noch?

Anzeige Salus Floradix

Mobile Ansicht

Impressum Über uns Neutralitätsversprechen Mediadaten Nutzungsbedingungen Datenschutz Forenarchiv

© Copyright 1998-2024 by USMedia.   Alle Rechte vorbehalten.