Geschrieben von maus05, 30. SSW am 20.01.2011, 12:04 Uhr |
Mutterschutzgeld
hallo an alle,
ist zwar mein 2. kind, da ich beim ersten aber noch studiert habe, hab ich mal eine frage zum mutterschutzgeld. habe gerade ein bisschen nachgelesen. stimmt es, dass es maximal 390 euro von der krankenkasse gibt? das reicht doch nicht. wie ist das mit dem arbeitgeberzuschuss? mein arbeitsvertrag endet am 28.2., ab genau dem tag bin ich auch im mutterschutz. bekomme ich da einen zuschuss? wie beantrage ich den denn?
hoffe, ihr könnt mir helfen.
Re:Würde auch gerne wissen woher ich weiß,ob mein Ag ein zuschauss zahlt.....
Antwort von Puschi83 am 20.01.2011, 12:15 Uhr
da muss ich wohl fragen, wah? oder gibt es Richtlinien?
Re: Mutterschutzgeld
Antwort von Krümelkugel, 15. SSW am 20.01.2011, 12:21 Uhr
Also die Krankenkasse zahlt 13 € pro Kalendertag. Normalerweise gibt es vom Arbeitgeber einen Zuschuss zum Mutterschaftsgeld. Dieser fällt so hoch aus, dass die Mutter auf ihr regelmäßiges Nettoentgelt kommt. Das ist so im Mutterschutzgesetz geregelt. Wenn du in keinem Arbeitsverhältnis stehst, dann gibt es auch keinen Möglichkeit einen Zuschuss zu erhalten. Ich weiß natürlich nicht, ob irgendwelche Ämter etc. einspringen.
LG
...müsste in der Abrechnung stehen...
Antwort von oldchick, 39. SSW am 20.01.2011, 12:26 Uhr
...war bei mir jedenfalls so.
Re: Mutterschutzgeld
Antwort von Mama+2, nö. SSW am 20.01.2011, 12:50 Uhr
Die Krankenkasse bezahlt vom ersten Tag des Mutterschutzes bis zum mutmaßlichen Entbindungstermin erst einmal 13€ pro Kalendertag. Der AG stockt dann auf bis zum normalen Netto.
Wenn dein Vertrag während der Mutterschutzzeit endet zahlt die Krankenkasse den Ausgleich vom AG. Zwar nicht in voller Höhe, aber ich glaube bei mir waren es so um die 80%.
Am besten du rufst bei deiner Krankenkasse an und fragst mal nach.
Für die Zeit nach der Entbindung ist es dann das gleiche.
LG Anja
Re: Mutterschutzgeld
Antwort von Baby2411 am 20.01.2011, 14:08 Uhr
schließe mich an.
die krankenkasse zahlt 13 Euro pro Kalendertag und der Arbeitgeber zahlt den Rest bis zum durchschnittlichen Nettoeinkommen der letzten 3 Monate vor dem Mutterschutz.
"Liegt das Durchschnittsnettogehalt unter 390 Euro, zahlt nur die Krankenkasse. Wenn zum Beispiel eine Auszubildende 300 Euro netto verdient, bekommt sie von der gesetzlichen Krankenkasse während des Mutterschutzes ebenfalls monatlich 300 Euro als Mutterschaftsgeld."
Anders sieht es aus, wenn man z B. nicht selbst versichert ist, privat versichert ist oder geringfügig beschäftigt ist.