Schwanger - wer noch?

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Geschrieben von poi3, 40. SSW am 30.04.2013, 21:14 Uhr

Mutterschutzgeld nach Elternzeitverkürzung- wer kennt sich aus

Hi,

ich hab meine Elternzeit verkürzt zur Inanspruchnahme der Mutterschutzfristen. Laut neuem Gesetz ist dies ja für ab 2013 geborene Kinder zulässig.

nun habe ich folgendes "Problem".. wer kann mir da helfen oder kennt sich aus?


Nun habe ich meine erste Gehaltsmitteilung meines AG erhalten. Demnach erhalte ich ca 792 Euro Zuschuss zum MuSchG.. Für den GESAMMTEN Monat April. Mein Nettoverdienst vor dem Eintritt in den Mutterschutz meiner ersten Tochter lag jedoch bei über 1500 Euro. Auch mit dem Zuschuss der Krankenkasse liege ich somit über 300 Euro unter dem vorherigen Nettoverdienst.
Bei meiner ersten Tochter war es anders.
Damals hab ich einen AG Zuschuss von 1135 Euro erhalten.
Wie kann es sein das es nun weniger ist?
ich bin davon ausgegangen das ich nun Anspruch auf den gleichen Betrag von Mutterschutzgeld habe wie damals bei meiner ersten Tochter.
Wird der Zuschuss nicht berechnet anhand des letzten Nettogehaltes vor dem Mutterschutz - also vor dem Mutterschutz meiner ersten Tochter und somit anhand der 1500 Euro???

liege ich da falsch?
Was kann ich nun tun?

 
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