Schwanger - wer noch?

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Geschrieben von poi3, 40. SSW am 30.04.2013, 21:14 Uhr

Mutterschutzgeld nach Elternzeitverkürzung- wer kennt sich aus

Hi,

ich hab meine Elternzeit verkürzt zur Inanspruchnahme der Mutterschutzfristen. Laut neuem Gesetz ist dies ja für ab 2013 geborene Kinder zulässig.

nun habe ich folgendes "Problem".. wer kann mir da helfen oder kennt sich aus?


Nun habe ich meine erste Gehaltsmitteilung meines AG erhalten. Demnach erhalte ich ca 792 Euro Zuschuss zum MuSchG.. Für den GESAMMTEN Monat April. Mein Nettoverdienst vor dem Eintritt in den Mutterschutz meiner ersten Tochter lag jedoch bei über 1500 Euro. Auch mit dem Zuschuss der Krankenkasse liege ich somit über 300 Euro unter dem vorherigen Nettoverdienst.
Bei meiner ersten Tochter war es anders.
Damals hab ich einen AG Zuschuss von 1135 Euro erhalten.
Wie kann es sein das es nun weniger ist?
ich bin davon ausgegangen das ich nun Anspruch auf den gleichen Betrag von Mutterschutzgeld habe wie damals bei meiner ersten Tochter.
Wird der Zuschuss nicht berechnet anhand des letzten Nettogehaltes vor dem Mutterschutz - also vor dem Mutterschutz meiner ersten Tochter und somit anhand der 1500 Euro???

liege ich da falsch?
Was kann ich nun tun?

 
5 Antworten:

Re: Mutterschutzgeld nach Elternzeitverkürzung- wer kennt sich aus

Antwort von angi159 am 30.04.2013, 21:45 Uhr

Wann beginnt denn dein Mutterschutz? Es wird ja nach Tagen gerechnet. Vielleicht bekommst du im Mai dann den Rest.

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Re: Mutterschutzgeld nach Elternzeitverkürzung- wer kennt sich aus

Antwort von angi159 am 30.04.2013, 21:47 Uhr

Ach mir fällt grad ein, du hast glaub ich den gleiche ET wie ich :-). Müsstest dann ja ab 23.03. im Mutterschutz sein. Hast du dann nicht schon für März was bekommen?

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Re: Mutterschutzgeld nach Elternzeitverkürzung- wer kennt sich aus

Antwort von Mietzbert, 26. SSW am 30.04.2013, 22:22 Uhr

Wie meinst du das, dass du die Elternzeit vekürzt hast um die Mutterschutzfrist in Anspruch nehmen zu können? Die Mutterschutzfrist hat man doch immer und das Elterngeld bekommt man idR erst ab Ende Mutterschutz, das ist aber schon länger so.

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Re: Mutterschutzgeld nach Elternzeitverkürzung- wer kennt sich aus

Antwort von lindarie am 01.05.2013, 8:57 Uhr

also ich hab es so verstanden das sie mit kind 1 noch in elternzeit ist, diese aber vorzeitig beenden will,damit sie volles mutterschutzgeld abgreifen kann und nicht nur die 13€ von der krankenkasse bekommt.so ein verhalten find ich äusserst fragwürdig und dem arbeitgeber gegenüber auch absolut unfair!

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Re: Mutterschutzgeld nach Elternzeitverkürzung- wer kennt sich aus

Antwort von Großehexe, 25. SSW am 01.05.2013, 21:39 Uhr

Hallo poi3,

das ist eine interessante Frage! Habe gerade heute morgen einen Artikel darüber gefunden und mir die selbe Frage gestellt.
Ich zitier´mal: " Die Höhe des Zuschusses richtet sich (...) nach nach dem Arbeitsentgelt für das Arbeitsverhältnis, das nach Ablauf der Elternzeit wieder aufgelebt wäre(...)."
Wenn Du also in Vollzeit wieder angefangen hast, dann solltest Du auch für diesen Mutterschutz in etwa die 1134€ vom AG bekommen. Und die Restelternzeit, die Du nicht nimmst, kannst Du bis zum 8. Lebensjahr nachholen.
Tja, aber wie sagt man es dem Arbeitgeber, ohne es sich mit ihn zu verderben!? Ich habe keine Ahnung.....

Erstmal alles Gute für Dich und Deine Kleinen!

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