Schwanger - wer noch?

Schwanger - wer noch?

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Geschrieben von wolke76, 31. SSW am 26.04.2008, 16:36 Uhr

Mutterschaftsgeld

Hallo,

wenn du zu Beginn der Schutzfrist (also 6 Wo. vor ET) im laufenden Bezug des ALG 1 stehst, hast du Anspruch auf Mutterschaftsgeld (MUG) in gleicher Höhe wie das ALG1. Das heißt, dass du für die 6 Wo. vor der Entbindung, den Entbindungstag und 8 Wo. nach Entbindung im Prinzip die gleiche Höhe an Einkünften hast wie bisher.

Der MUG-Anspruch ist gegenüber dem Elterngeld vorrangig. D.h. parallel kann man es nicht beziehen. Die 8 Wochen nach Entbindung bekommst du also kein Elterngeld ausgezahlt, diese Zeit wird aber auf die HÖchstbezugsdauer von 12/14 Monaten angerechnet.
Frühestens 7 Wochen vor ET stellt dir der FA eine "Bescheinigung über den mutmaßlichen Tag der Entbindung" aus. Auf der Rückseite ist gleich der Antrag aufs MUG. Diesen Schein gibst du ausgefüllt bei der Krankenkasse ab, die dann das MUG zahlt. Eine KOpie solltest du ans Arbeitsamt schicken.

Du kannst auch jetzt schonmal bei der KK anrufen und dir außerdem den Familienversicherungsantrag zuschicken lassen! Dann kannst du ihn gleich ausfüllen (soweit es geht) und zusammen mit dem MUG-ANtrag einreichen. Wenn Baby dann da ist, reicht ein Anruf bei der KK, um Namen und Geburtsdatum durchzugeben. Dann bekommst du die Karte schneller zugeschickt als wenn du dann erst den Antrag stellst.

Viele Grüße

 
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