Geschrieben von mamakenny, 30. SSW am 26.04.2008, 14:51 Uhr |
Mutterschaftsgeld
Hallo, ich bekomme ALG 1 und bin selbst versichert. Steht mir das Mutterschaftsgeld zu? Im Netz finde ich etwas widersprüchliche Angaben...
Wie hoch ist das Mutterschaftsgeld? Wo wann und wie beantragen? Achja und wird das vom Erziehungsgeld wieder abgezogen?
Hoffe mir kann jemand helfen.
Re: Mutterschaftsgeld
Antwort von Hotsprings am 26.04.2008, 15:27 Uhr
Ja solltest du bekommen, mind. die 13 Euro täglich. Kann aber auch sein, dass das Mutterschaftsgeld dem ALG I entspricht. Reich auf jeden Fall eine Kopie vom ALG I Bescheid mit ein.
Vom Frauenarzt bekommst du so nen gelben Zetten 7 Wochen vor ET, da füllst die Rückseite aus und reichst das bei der Kasse ein.
Mutterschaftsgeld wird angerechnet auf das Eltergeld, d.h. du bekommst die ersten beiden Monate nach der Geburt Mutterschaftsgeld und Elterngeld gibt es ab dem 3. Lebensmonat bis zum 1. Lebensjahr.
Elterngeld sind mind. 300 Euro. Bei Arbeitslosigkeit solltest du diese Summe bekommen.
Dann gibt es ja noch 154 Euro Kindergeld (beim Arbeitsamt die Formulare holen).
Und einen Kinderzuschuss kann man auch noch beantragen (beim Arbeitsamt). Das sind 140 Euro, längstens für 36 Monate.
Wohngeld kann man noch beim Landratsamt beantragen.
Wenn das alles nicht reicht, ist bei Alleinerziehenden oft der Fall, bleibt nur noch ALG II, also Hartz IV.
Hotsprings
Re: Mutterschaftsgeld
Antwort von anjos, 33. SSW am 26.04.2008, 15:54 Uhr
Mutterschaftsgeld steht dir auf jeden Fall zu, es müsste dann so hoch sein, wie dein ALG!
Beim Elterngeld wird das Durchschnitts-Netto der letzten 12 Monate genommen, davon bekommst du 67 %, falls du schon ein Kind unter 3 Jahren hast, bekommst du noch den Geschwisterbonus dazu! WEnn man kein Einkommen hatte oder nur einen Minijob, dann bekommt man den Sockelbetrag von 300 Euro, zzgl. evtl. Geschwisterbonus. Inwiefern aber das ALG mit eingerechnet wird, weiß ich nicht.
ALG1 bekommst du nach der Geburt nur, wenn du dich für den Arbeitsmarkt zur Verfügung stellst. Ansonsten bleibt dein Restanspruch bis nach der Elternzeit bestehen. Ausserdem wird das Elterngeld angerechnet, wenn du ALG1 beziehst.
Mutterschaftsgeld wird mit dem Elterngeld verrechnet. Du kannst das Mutterschaftsgeld erst beantragen, wenn die Bescheinigung vom FA vorliegt und das ist frühestens Anfang der 34. SSW, also 7 Wochen vor ET! Vorher darf der FA keine Bescheinigung über der ET ausstellen.
Elterngeld kann man erst nach der Geburt beantragen, da man dafür die Geburtsurkunde braucht!
Wenn das Elterngeld zzgl. Kindergeld nicht ausreicht, dann kannst du noch Wohngeld und evtl. ALG2 beantragen, dafür wird aber auch das Gehalt des Vaters angerechnet, sofern er mit euch in einem Haushalt lebt.
Hier gibt es im Kreishaus eine Beratungsstelle zum Thema Elterngeld. Bestimmt gibts bei euch auch irgendwo so eine Beratungsstelle... die wird wohl da sein, wo man das Elterngeld beantragt. Manchmal beim ARbeitsamt, manchmal an der STadt oder wie bei uns, da ist der Kreis zuständig. Da würd ich mich mal genau informieren!
LG; Andrea
Re: Mutterschaftsgeld
Antwort von wolke76, 31. SSW am 26.04.2008, 16:36 Uhr
Hallo,
wenn du zu Beginn der Schutzfrist (also 6 Wo. vor ET) im laufenden Bezug des ALG 1 stehst, hast du Anspruch auf Mutterschaftsgeld (MUG) in gleicher Höhe wie das ALG1. Das heißt, dass du für die 6 Wo. vor der Entbindung, den Entbindungstag und 8 Wo. nach Entbindung im Prinzip die gleiche Höhe an Einkünften hast wie bisher.
Der MUG-Anspruch ist gegenüber dem Elterngeld vorrangig. D.h. parallel kann man es nicht beziehen. Die 8 Wochen nach Entbindung bekommst du also kein Elterngeld ausgezahlt, diese Zeit wird aber auf die HÖchstbezugsdauer von 12/14 Monaten angerechnet.
Frühestens 7 Wochen vor ET stellt dir der FA eine "Bescheinigung über den mutmaßlichen Tag der Entbindung" aus. Auf der Rückseite ist gleich der Antrag aufs MUG. Diesen Schein gibst du ausgefüllt bei der Krankenkasse ab, die dann das MUG zahlt. Eine KOpie solltest du ans Arbeitsamt schicken.
Du kannst auch jetzt schonmal bei der KK anrufen und dir außerdem den Familienversicherungsantrag zuschicken lassen! Dann kannst du ihn gleich ausfüllen (soweit es geht) und zusammen mit dem MUG-ANtrag einreichen. Wenn Baby dann da ist, reicht ein Anruf bei der KK, um Namen und Geburtsdatum durchzugeben. Dann bekommst du die Karte schneller zugeschickt als wenn du dann erst den Antrag stellst.
Viele Grüße
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