Schwanger - wer noch?

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Geschrieben von anjos, 33. SSW am 26.04.2008, 15:54 Uhr

Mutterschaftsgeld

Mutterschaftsgeld steht dir auf jeden Fall zu, es müsste dann so hoch sein, wie dein ALG!
Beim Elterngeld wird das Durchschnitts-Netto der letzten 12 Monate genommen, davon bekommst du 67 %, falls du schon ein Kind unter 3 Jahren hast, bekommst du noch den Geschwisterbonus dazu! WEnn man kein Einkommen hatte oder nur einen Minijob, dann bekommt man den Sockelbetrag von 300 Euro, zzgl. evtl. Geschwisterbonus. Inwiefern aber das ALG mit eingerechnet wird, weiß ich nicht.

ALG1 bekommst du nach der Geburt nur, wenn du dich für den Arbeitsmarkt zur Verfügung stellst. Ansonsten bleibt dein Restanspruch bis nach der Elternzeit bestehen. Ausserdem wird das Elterngeld angerechnet, wenn du ALG1 beziehst.

Mutterschaftsgeld wird mit dem Elterngeld verrechnet. Du kannst das Mutterschaftsgeld erst beantragen, wenn die Bescheinigung vom FA vorliegt und das ist frühestens Anfang der 34. SSW, also 7 Wochen vor ET! Vorher darf der FA keine Bescheinigung über der ET ausstellen.

Elterngeld kann man erst nach der Geburt beantragen, da man dafür die Geburtsurkunde braucht!

Wenn das Elterngeld zzgl. Kindergeld nicht ausreicht, dann kannst du noch Wohngeld und evtl. ALG2 beantragen, dafür wird aber auch das Gehalt des Vaters angerechnet, sofern er mit euch in einem Haushalt lebt.

Hier gibt es im Kreishaus eine Beratungsstelle zum Thema Elterngeld. Bestimmt gibts bei euch auch irgendwo so eine Beratungsstelle... die wird wohl da sein, wo man das Elterngeld beantragt. Manchmal beim ARbeitsamt, manchmal an der STadt oder wie bei uns, da ist der Kreis zuständig. Da würd ich mich mal genau informieren!

LG; Andrea

 
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