Geschrieben von dennethw, 27. SSW am 23.03.2010, 9:25 Uhr |
Mutterschaftsgeld, Elterngeld, Hartz4
Hallo,
hab da mal eine schwierige Frage. Mein befristeter AV endete während der Schwangerschaft. Nun muß ich Hartz4 beantragen. Das Muschaftsgeld von der KK wird ja 6 Wo vor Geburt angerechnet. Logisch. Wie sieht es aber nach der Geburt aus. Das Elterngeld in Höhe von 300 € ist ja anrechnungsfrei. Da man aber auch 8 Wo nach der Geburt noch Muschaftsgeld kriegt, wird es voll angerechnet oder würde ein Betrag bis 300 € frei sein?
Klingt etwas kompliziert und ist es auch. Vielleicht weiß es ja jemand genau.
Vielen Dank
LG
Re: Mutterschaftsgeld, Elterngeld, Hartz4
Antwort von Dieechtecleo, 29. SSW am 23.03.2010, 10:05 Uhr
Wenn du jetzt erst arbeitslos wirst dann steht dir doch noch Arbeitslosengeld zu. Hartz4 greift doch erst wenn dein Anspruch auf ALG1 entfällt( was dir ja ersteinmal zusteht, dafür zahlen wir doch Arbeitslosenversicherung)
Mutterschaftsgeld wird, wie dein Verdienst auch, natürlich angerechnet.
LG Cleo+4Kids und einer Bauchprinzessin
Re: Mutterschaftsgeld, Elterngeld, Hartz4
Antwort von Sarii am 23.03.2010, 11:08 Uhr
Bei mir ist es so, dass mir ALG in dem Fall nicht zusteht, weil ich mich ja um mein Kind kümmere und daher dem Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung stehe.
Deshalb bekomme ich ALG 2
Falls du das dann bekommst sind die 300Euro tatsächlich "frei" es sei denn, du bekommst mehr, weil du z.B. vorher gearbeitet hast ...
dann wird alles was über den 300Euro ist abgezogen von deinem ALG
Verständlich? ;)
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