Schwanger - wer noch?

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Geschrieben von huehnchen69 am 04.06.2009, 10:43 Uhr

Missverstaendnis?

Hallo,

Vielleicht gab es ein Missverstaendnis.
Grundsaetzlich hat eine Frau das Recht, ihre Schwangerenvorsorgeuntersuchungen bei einer Hebamme durchfuehren zu lassen. Das gilt mW fuer alle gesetzlichen KKs. Ob es abweichende Vorgaben bei manchen Privaten gibt, oder ob das zu der Grundversorgung gehoert, die seit diesem Jahr ueberall gleich sein muss, weiss ich nicht.
Was scheinbar manche KKs problemlos mitmachen ist, die Vorsorge doppelt zu machen. Also zu FA *und* Hebamme zu gehen. Da wundert es mich, dass die KKs das bezahlen, habe ich hier aber schon haeufiger gelesen. Vielleicht meinten die von der KK sowas? Dass sie nicht doppelt zahlen, sondern entweder im Wechsel, oder nur Hebamme und US beim FA, oder alles beim FA.
Soweit ich weiss, darf ein FA sich schon weigern, nur den US durchzufuehren, denn ich denke, solange keine akute Gesundheitsgefahr besteht, gibt es in D keine Behandlungspflicht.
Aber dass der niedergelassene FA die Verantwortung fuer die Arbeit einer freien Hebamme hat, ist natuerlich kompletter Unfug.

Beste Gruesse,
Sabine

 
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