Schwanger - wer noch?

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Geschrieben von rainbow_32, 38. SSW am 20.09.2010, 22:23 Uhr

ist Hebamme pflicht ?

ist es eigendlich pflicht eine Hebamme zur Nachsorge zu haben. HAbe schon vor 7 Jahren bei meiner Tochter gemerkt das ich sie eigendlich nicht brauche, sie war auch nur ganz selten da.
Daher hab ich mir in dieser schwangerschaft darüber noch gar nicht den Kopf zerbrochen. Hatte vor einiger Zeit mal bei 3 Stück angerufen und die waren schon belegt, bzw. 1 ist zu der Zeit im Urlaub.
Daher mach ich mich jetzt nicht verrückt und hab dann halt keine.

 
12 Antworten:

Re: ist Hebamme pflicht ?

Antwort von Princess01, 20. SSW am 20.09.2010, 22:25 Uhr

Nein, hatte bei der 1. Schwangerschaft auch keine und hab sie nie vermisst. Hatte einen Kaiserschnitt und habe sofort die Flasche gegeben. Im KH stehen einem ja Hebammen zur Seite, aber zu Hause wollte ich alles alleine machen.
Beim 2. bin ich nun noch am überlegen, aber Pflicht ist es nicht.

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Natürlich nicht.

Antwort von Xusal am 20.09.2010, 23:22 Uhr

Hatte beim 1. Kind eine und wußte auch meist nicht so richtig, wobei sie mir jetzt helfen sollte. Deswegen hatte ich beim 2. keine und auch jetzt nicht.

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Re: ich hatte 2 Ambulante Geburten ...

Antwort von Mandy4 am 21.09.2010, 7:28 Uhr

und beide male keine Nachsorgehebamme gehabt!!!

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Re: ich hatte 2 Ambulante Geburten ...

Antwort von rainbow_32, 38. SSW am 21.09.2010, 8:27 Uhr

danke für eure antworten, ich dachte schon ich wäre die einzige.

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Re: In unserem KH dürfte man ohne Hebi nicht ambulant entbinden

Antwort von miss_xyz am 21.09.2010, 8:56 Uhr

Ich habe bei allen 4 eine Hebi gehabt und ich war auch beim 4. so froh darüber.
Ich hab beim 4. Ambulant entbunden und hätte ich keine Hebi gehabt hätte ich nicht nach Hause gedurft.
Ich war schon froh das sie da war damit sie nach meiner Gebärmutter und nach dem Schnitt gucken konnte. Ich hatte bei allen Stillprobleme ohne meine Hebi hätte ich nach ein paar Tagen sofort abgestillt.

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Natürlich darf man auch ohne Hebamme ambulant gebären!

Antwort von huehnchen69 am 21.09.2010, 9:29 Uhr

Ein KH ist doch kein Gefängnis. Man kann gehen, wann man will.

Ob es in manchen Situationen sinnvoll ist zu gehen, steht natürlich auf einem anderen Blatt. Aber kein KH darf einen dabehalten, weil man keine Nachsorgehebamme vorweisen kann.
Manche KHs versuchen das gerne, aber einem Arzt, der versuchen wollte, mich als unmündigen Deppen hinzustellen und mir das Heimgehen zu verbieten, würde ich was pfeifen.
Ich bin schon bei mehreren Gelegenheiten gegen ärztlichen Rat gegangen - und es war jedes Mal die bessere Alternative. Nach den Geburten nicht, da war ich ja gar nicht erst im KH. Aber zumindest bei Nr. 2 hätte ich es sicherlich auch so machen müssen, wenn er im KH geboren wäre, denn er wog nur 2580g, was wohl bei den meisten KHs unter der "magischen Gewichtsgrenze" ist, ab der man gehen "darf". Da wir eh zu Hause waren, hat kein Hahn danach gekräht, und dem Kleinen ging es blendend.

Beste Grüße,
Sabine

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Re: Das Problem ist...

Antwort von Hexhex am 21.09.2010, 9:59 Uhr

Hallo,

auf eigenen Wunsch und mit Unterschrift, dass man die Ärzte von jeglicher Haftung befreit, darf man natürlich immer aus dem Krankenhaus weggehen.

Wenn man aber EINVERNEHMLICH mit den Ärzten eine ambulante Geburt möchte, ist eine Nachsorge-Hebamme (die oft sogar noch am selben Tag kommen soll) in sehr vielen Kliniken Pflicht. Und zwar u. a., weil es kurz nach einer Geburt zu plötzlichen schweren Blutungen kommen kann. Die Kliniken möchten daher, dass eine Hebi noch mal nachschaut, ob es auch Stunden oder wenige Tage später keine nachgeburtlichen Komplikationen gibt oder sich solche ankündigen.

Ich finde, wenn es um das eigene Leben und das des Kindes geht, ist eine "mit dem Kopf durch die Wand-Mentalität" nicht angebracht. Man sollte sich bei ambulanter Geburt unbedingt an die Empfehlung der Klinik halten - Klinikärzte bestehen nicht zum Spaß auf der Nachsorge noch am selben Tag, sondern aus schlechter Erfahrung.

LG

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Entscheidung getroffen

Antwort von rainbow_32, 38. SSW am 21.09.2010, 10:23 Uhr

ich wollte ja so gerne eine Ambulane entbindung haben, aber nachdem ich nun keine Hebamme habe und ich auch keine haben möchte steht meine Entscheidung für eine normale Entbindung mit 2-3 Tagen Klinikaufenthalt fest, so hab ich da noch die möglichkeit im Falle etwas nicht so klappen sollte, mich mit einer Hebamme zu besprechen.
Und wenn alles paletti ist gehen wir nach Hause.

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@Hexhex

Antwort von huehnchen69 am 21.09.2010, 10:45 Uhr

Sonst sind wir ja meistens einer Meinung, gell? Aber das mit Spaß oder schlechte Erfahrung sehe ich anders.
Wenn es den Ärzten, der KH-Verwaltung (oder wer auch immer die Regeln aufstellt und durchsetzt) darum ginge, dass die frischgebackenen Mütter sorgfältig und verantwortungsvoll mit ihrer eigenen Gesundheit und der ihrer Kinder umgehen, würden sie aufklären, was passieren kann, eine Nachsorgehebamme empfehlen, und auch noch Hinweise geben, bei welchen Problemen sie dringend nochmal zum Arzt/ins KH kommen müssten.
Wenn man die "ohne Nachsorgehebamme nix Heimgehen"-Keule schwingt, fährt man damit bloß den alten Halbgott-in-Weiß-Status auf, der leider immer noch ziemlich wirkungsvoll ist.

Nachsorgehebammen finde auch ich total *sinnvoll*. Schließlich habe ich meine auch für diesen Zweck in Anspruch genommen. Die erste hat mir tolle Übungen zur Anregung des Wochenflusses gezeigt, die Begutachtung bzgl. Gelbsucht fand ich nützlich (auch wenn beide keine hatten), und die zweite hat ein Nabelgranulom behandelt. Beide haben den Guthrie-Test gemacht, wofür sie mehr Zeit und Geschick mitgebracht haben, als der KiA.
Einen Nachsorgehebammen-Zwang finde ich trotzdem unwürdig.

Und dass es bei ambulant gebärenden Frauen oft zu lebensbedrohlichen Situationen für Mutter oder Kind kommt, halte ich auch für ein FA-Hirngespinst (oder verzerrte Wahrnehmung), wie bei den (in den Köpfen der meisten FAs) ach so gefährlichen Hausgeburten auch. Ich kenne ja hunderte von Frauen (virtuell, real eher dutzende), die zu Hause oder im Geburtshaus geboren haben, und von denen hatte keine irgendeine bedrohliche Situation, nach der sie schnell überraschend noch mal ins KH gemusst hätte. Eine Frau war so schlimm gerissen, dass sie im KH genäht werden musste. Und Blutverlust *bei* der Geburt (bzw. bis zur Geburt der Plazenta) gibt es laut QUAG auch gelegentlich mal. Ein paar Fälle auf 10Tsd Geburten. Eine Freundin von mir hatte einen schlimmen Scheidenriss im KH, der genäht wurde, aber nicht "dicht" war, so dass sie in der Tat fast verblutet wäre. Aber das war im KH. Ihr wäre auch nicht nach einer ambulanten Geburt zumute gewesen.

Wegen der Haftungsbefreiung: Die gilt selbstverständlich nur für Dinge, die der Arzt auch als mögliches Risiko prognostiziert hat, und ist kein Blanko-Schein für alles, was möglicherweise im KH schiefgelaufen ist.
Wenn z.B. der Arzt bei der U1 einen Herzfehler übersehen hat, der ein dringender Grund gewesen wäre, im KH zu bleiben, und es dann zu Hause ein Problem gibt, kann sich der Arzt das "auf eigene Verantwortung entlassen" in die Haare schmieren, das war dann trotzdem sein Fehler.

Liebe Grüße,
Sabine

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Ich würde dir zu einer raten...

Antwort von die liebe am 21.09.2010, 13:16 Uhr

bei meinem ersten hatte ich eine die ich nicht gebraucht hätte aber jetzt mit mini war ich froh das ich sie hatte.

Lg

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Re: Huehnchen in unserem KH ist es so

Antwort von miss_xyz am 21.09.2010, 14:03 Uhr

ich habe von der letzten Kreißsaal besichtigung noch den zettel hier. Kann es dir gerne kopieren....

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Re: Huehnchen in unserem KH ist es so @miss

Antwort von huehnchen69 am 21.09.2010, 15:01 Uhr

Ich glaube dir gerne, dass das in dem KH so gesagt und auch auf Infozetteln usw. so an die Frau gebracht wird.
Ich sage nur: Dafür gibt es keine rechtliche Handhabe.
Was machen sie, wenn du sagst: "Ich habe keine Hebamme, gehe aber trotzdem."
Dann sperren sie dich und dein Kind ins Zimmer ein? Ketten euch am Bett fest? Schnappen dein Baby und schließen es im Babyzimmer ein?

Darum sagte ich: Ein KH ist kein Gefängnis, und fordern können sie, was sie wollen, dürfen sie aber nicht. Oder jedenfalls nicht die Konsequenzen ziehen, die sie vielleicht suggerieren -> "dann dürfen Sie nicht gehen".

Wenn ich gegen ärztlichen Rat gehe, unterschreibe ich ihnen einen entsprechenden Zettel, aber mW dürfen sie selbst das nicht *fordern*, sondern müssen dann ggf selbst in der Akte vermerken, wann die Patientin gegen ihren Rat und blablabla gegangen ist.

Liebe Grüße,
Sabine

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