Schwanger - wer noch?

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Geschrieben von Dany1978 am 22.10.2004, 12:49 Uhr

In manchen Bundesländern ...

... gibt es im Anschluss an das Bundeserziehungsgeld noch das Landeserziehungsgeld. Das kann auch schon im 2. Lj in Anspruch genommen werden!

Bei der Beantragung von Bundeserziehungsgeld hast Du die Wahl zwischen
- 1 Jahr Budget (450 EUR/Monat) oder
- 2 Jahre Regelbetrag (300 EUR/Monat).

Wenn Du Budget beantragt hast, warst das nach dem einen Jahr.

Die Sache mit der KK leuchtet mir nicht so ganz ein ... Denn, wenn man beim AG Elternzeit beantragt hat, ist man automatisch BEITRAGSFREI bei der GKV versichert.

LG Daniela

 
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