Schwanger - wer noch?

Schwanger - wer noch?

Fotogalerie

Redaktion

 

Geschrieben von sternenfee75 am 27.09.2011, 13:59 Uhr

Herzchen schlägt + Fragen zum BV

Aber aus Krankheitsgründen wird man krank geschrieben. Ein BV bekommt man, wenn der Arbeitsplatz selber die SS gefährdet.
Ansonsten gilt das BV bis zum Beginn des Mutterschutzes und danach kannst du in Elternzeit gehen.
Kündigungsschutz hast du eh in der SS.

 
Unten die bisherigen Antworten. Sie befinden sich in dem Beitrag mit dem grünen Pfeil.
Schwangerschaftsnewsletter
Die letzten 10 Beiträge im Forum Schwanger - wer noch?

Anzeige Salus Floradix

Mobile Ansicht

Impressum Über uns Neutralitätsversprechen Mediadaten Nutzungsbedingungen Datenschutz Forenarchiv

© Copyright 1998-2024 by USMedia.   Alle Rechte vorbehalten.