Schwanger - wer noch?

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Geschrieben von poi3 am 12.09.2010, 11:55 Uhr

Habe mal eine komplizierte Frage

also da du 12 monate vor der Geburt gearbeitest hast bekommst du auch elterngeld wie alle anderen auch.. es gilt für dich also genau das gleiche.. wenn du nach 12 monaten wieder arbeiten möchtest musst du dich rechzeitig arbeitslos melden.. dann stehst du ja dem arbeitsmarkt zur verfügung.. willst du länger elternzeit nehmen dann bekommst du wie alle anderen Mütter auch nur noch das kindergeld und sonst nichts..
alles liebe

 
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