Schwanger - wer noch?

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Geschrieben von Mamamia68 am 13.06.2012, 9:24 Uhr

Hab es Dir schon ins HF gestellt, aber hier nochmal

Das hat er ausgespuckt:

Nach unseren Berechnungen erhalten Sie Elterngeld in Höhe von 917.9 Euro.
Das Mutterschaftsgeld, welches Sie während der Mutterschutzfrist erhalten, wird auf das Elterngeld angerechnet!

Wichtig:
Diese Summe erhalten Sie nur, wenn Sie:

während dem Anspruchszeitraum (ersten 12 Lebensmonate) keiner Erwerbstätigkeit nachgehen. Sollten Sie einer Erwerbstätigkeit nachgehen (diese darf maximal durchschnittlich 30 Wochenstunden betragen) verringert sich Ihr Anspruch auf Elterngeld!


Und Du musst durchgehend (ab Elternzeit) 1370€ verdient haben
.
Bitteschön und LG

 
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