Geschrieben von Tanja&Yannik&Pascal am 17.06.2004, 22:00 Uhr |
Hab dir hier was aus dem Mutterschutzgesetz kopiert!
Dieser Kündigungsschutz gilt grundsätzlich auch vor Arbeitsantritt. Wenn dem neuen Arbeitgeber längere Zeit keine Mitteilung von der Schwangerschaft gemacht und kein ärztliches Zeugnis übersandt wurde, droht allerdings der Verlust des Schutzes. Geht die Kündigung vor Schwangersschaftsbeginn zu, ist sie wirksam, auch wenn die Kündigungsfrist innerhalb des geschützten Zeitraums abläuft.
(§ 9 Mutterschutzgesetz)
LG Tanja
- Arbeitsfrage! GANZ GANZ WICHTIG! - steffipatrick, 22. SSW 17.06.04, 19:29
- Re: Arbeitsfrage! GANZ GANZ WICHTIG! - msfilan78, heut noch 38 :). SSW 17.06.04, 19:41
- Re: Arbeitsfrage! GANZ GANZ WICHTIG! - Sandymausi, 39. SSW 17.06.04, 19:50
- Re: Arbeitsfrage! GANZ GANZ WICHTIG! - Henriette, 24. SSW 17.06.04, 20:30
- Re: Arbeitsfrage! GANZ GANZ WICHTIG! - mauskeks, 35. SSW 17.06.04, 20:49
- Re: Arbeitsfrage! GANZ GANZ WICHTIG! - Eislingen, 31. SSW 17.06.04, 21:14
- Re: Arbeitsfrage! GANZ GANZ WICHTIG! - Tanja&Yannik&Pascal 17.06.04, 21:23
- Re: Arbeitsfrage! GANZ GANZ WICHTIG! - anis79, 28. SSW 17.06.04, 21:31
- Hab dir hier was aus dem Mutterschutzgesetz kopiert! - Tanja&Yannik&Pascal 17.06.04, 22:00
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