Schwanger - wer noch?

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Geschrieben von steffipatrick, 22. SSW am 17.06.2004, 19:29 Uhr

Arbeitsfrage! GANZ GANZ WICHTIG!

Hallo!

Ab Montag fange ich eine neue Arbeit an ich bin aber schon in der 22ssw und mein Arbeitgeber weiss nichts davon wollte 2 monate lang meinen bauch verstecken! Was kann passieren wenn er drauf kommt??

Danke!

 
8 Antworten:

Re: Arbeitsfrage! GANZ GANZ WICHTIG!

Antwort von msfilan78, heut noch 38 :). SSW am 17.06.2004, 19:41 Uhr

Hallo


Wenn du den Arbeitsvertrag unterschrieben hast und der unbefristet ist, kann dir eigentlich nix passieren. Denn auch in der Probezeit darfst du nicht gekündigt werden. Weiß auch nicht, was das für eine Art von Arbeit ist. Bei Fließband/Akkord oder körperlich schwere Arbeit,würde ich es sofort sagen. Kannst ja sagen, du hast von der SS nichts gewußt, als du das vorstellungsgespräch hattest, obwohl wenn er den Mutterpass sehen will, fällts auf.
Aber wie gesagt, kündigen darf er dich jetzt nicht mehr.


Lg und viel spaß mit der neuen Arbeit ;)
Dani+Shane inside

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Re: Arbeitsfrage! GANZ GANZ WICHTIG!

Antwort von Sandymausi, 39. SSW am 17.06.2004, 19:50 Uhr

Hallo! Selbst wenn er den Mutterpass sehen will bist du nicht vrpflichtet ihn vorzuzeigen.Das steht sagar im pass.Es sit alleine dir vorbehalten wer den sehen darf.Gruss Sandy

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Re: Arbeitsfrage! GANZ GANZ WICHTIG!

Antwort von Henriette, 24. SSW am 17.06.2004, 20:30 Uhr

Hallo,

du stehst durch die SS unter Kündigungsschutz - auch in der Probezeit. ich würde allerdings gleich mit offenen Karten spielen. Wie willst du 2 Monate lang die SS verstecken? Im Übrigen beginnt in etwas mehr als 2 Monaten dein Mutterschutz, da wirst du es ihm ohnehin mitteilen müssen.-

Henriette

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Re: Arbeitsfrage! GANZ GANZ WICHTIG!

Antwort von mauskeks, 35. SSW am 17.06.2004, 20:49 Uhr

Hey ich war in der selben Situation.
Allerdings wußte ich bei Vertragsunterzeichnung wirklich nicht das ich schwanger bin. ein tag vor arbeitsbeginn war fatermin und der bestätigte mir 6 ssw und ich habs ihm (ag) frühs gleich als erstes erzählt (am ersten arbeitstag) ich würde an deiner stelle auch mit offenen karten spielen, denn was wenn du mal schwer heben sollst oder länger machen sollst etc. das würde ich meinem Baby nicht antun. und außerdem denke ich 2 monate geheimhalten was bringt das? damit machst dus noch schlimmer.
liebe grüße kerstin

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Re: Arbeitsfrage! GANZ GANZ WICHTIG!

Antwort von Eislingen, 31. SSW am 17.06.2004, 21:14 Uhr

Das Problem ist das du ab der 13ssw deinen neuen arbeitgeber vor einstellung mitteilen das du Schwanger bist, tust du das nicht kann er soweit ich weiß dich fristlos kündigen, aber da schaue doch mal im Internet wirste mehr finden!

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Re: Arbeitsfrage! GANZ GANZ WICHTIG!

Antwort von Tanja&Yannik&Pascal am 17.06.2004, 21:23 Uhr

Ich denke auch,wenn du einem Arbeitgeber wissentlich eine Schwangerschaft verschweigst,bei einer Neueinstellung,daß du da Probleme bekommen kannst.Du bist ja nicht während des Arbeitsverhältnisses schwanger geworden.Mach dich da lieber mal schlau.Ich weiß nicht,ob in deiner Situation der Kündigungsschutz auch gilt.LG Tanja

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Re: Arbeitsfrage! GANZ GANZ WICHTIG!

Antwort von anis79, 28. SSW am 17.06.2004, 21:31 Uhr

Hallo,

auch für Dich gilt uneingeschränkt der Kündigungsschutz. Es handelt sich hier um ein absolutes Kündigungsrecht. Sollte der ArbG Dich während des Vorstellungsgespräches gefragt haben, hättest Du Ihm auch nicht wahrheitsgemäß antworten müssen. Du hättest das sog. "Recht zur Lüge" gehabt. Er kann Dich also nicht kündigen, obwohl Du das verschwiegen hast.
Allerdings sollest Du auch mE mit offenen Karten spielen, schon damit die Schutzfristen entsprechend eingehalten werden können.
LG anis79

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Hab dir hier was aus dem Mutterschutzgesetz kopiert!

Antwort von Tanja&Yannik&Pascal am 17.06.2004, 22:00 Uhr

Dieser Kündigungsschutz gilt grundsätzlich auch vor Arbeitsantritt. Wenn dem neuen Arbeitgeber längere Zeit keine Mitteilung von der Schwangerschaft gemacht und kein ärztliches Zeugnis übersandt wurde, droht allerdings der Verlust des Schutzes. Geht die Kündigung vor Schwangersschaftsbeginn zu, ist sie wirksam, auch wenn die Kündigungsfrist innerhalb des geschützten Zeitraums abläuft.
(§ 9 Mutterschutzgesetz)

LG Tanja

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